Neue Verwaltungsgebäude Rheydt; NVR-2026-010 Holzhybridbau/Rohbau
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Das Neue Verwaltungsgebäude Rheydt ( NVR) Bauteil A umfasst den Bereich des alten Rathauses zwischen Limitenstraße und der Gasse Am Neumarkt. Auf einer Fläche von 17.800 qm sollen insgesamt 629 Arbeitsplätze für bis zu 850 Mitarbeitende der Stadt Mönchengladbach in einer offenen Arbeitswelt entstehen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabeeinheit NVR-2026-010 Holzhybridbau/Rohbau.
CPV-Codes
Lose (1)
Der zu vergebende Auftrag umfasst folgende Leistungen: a) Baustelleneinrichtung, b) Erdarbeiten: Erstellung der Tragschicht, des Planums, Aushub und Entsorgung in bauseitiger Baugrube / Verbau, c) Rohbauarbeiten: - BRI insg. ca. 71.000 cbm, - insg. ca. 2.700 to Bewehrungsstahl, - insg. ca. 18.500 cbm Ortbeton, -insg. ca. 8.100 qm Filigrandecken, d) Holzhybridbau: Lieferung und Einbau in Holz-Beton-Verbundbauweise von ca. 900 cbm Brettschichtholz Stützen und Träger, e) Stahlbauarbeiten: Lieferung und Einbau einer Stahltreppe (ca. 4 to) mit Betonverfüllung, f) Dämm- und Abdichtungsarbeiten, g) Arbeiten im und am denkmalgeschützten Bestand, h) TGA - Grundleitungen und Einbauteile, i) TGA - Einbauteile für Aufzugsanlagen, j) TGA - Elektro-Leerrohrarbeiten und Erdungsanlagen, k) Gerüstarbeiten und Absturzsicherungen für die Erbringung der eigenen Leistung. Mit der Ausführung der Leistung ist voraussichtlich zwischen Ende Dezember 2026 und Ende Mai 2027 zu beginnen. Die Leistung ist dann innerhalb eines Zeitraums von 432 Werktagen fertigzustellen.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster — Münster
Am Auftrag interessierte Unternehmen/ Bieter, welche sich in ihrem Recht auf Einhaltung der Vergabebestimmungen verletzt sehen, können bei der zuständigen Vergabekammer Westfalen eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens i.S.d. §§ 160 ff. GWB beantragen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bewerber/Bieter einen von ihm erkannten/erkennbaren Vergabeverstoß nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).