OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 115/2026

Unterhaltsreinigung in der Ankerdependance Lotte-Branz, München

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Einreichungsfrist

03.07.2026 10:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

München (80538) — DE212

Beschreibung

Die Reinigungsleistungen beinhalten die Herstellung, Wiederherstellung und ständige Aufrechterhaltung eines stets sauberen und stets gepflegten Gesamtzustandes des Objektesz. Zu leisten sind die rationelle, wirtschaftliche, hygienische und vollständige Reinigung aller Flächen und Gegenstände in allen dem AN übertragenen Reinigungsbereichen.

CPV-Codes

90910000

Lose (1)

LOT-0001Unterhaltsreinigung in der Ankerdependance Lotte-Branz, München

Die Reinigungsleistungen beinhalten die Herstellung, Wiederherstellung und ständige Aufrechterhaltung eines stets sauberen und stets gepflegten Gesamtzustandes des Objektesz. Zu leisten sind die rationelle, wirtschaftliche, hygienische und vollständige Reinigung aller Flächen und Gegenstände in allen dem AN übertragenen Reinigungsbereichen.

909100002026-10-012027-09-30

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern — München

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zurichten. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind

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