Umsetzung, Begleitung u. Weiterentwicklung der bestehenden Customer-Touchpoint-Strategie der Bayerischen Eisenbahngesellschaft
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Umsetzung, Begleitung und Weiterentwicklung der bestehenden Customer-Touchpoint-Strategie der BEG. Aufgabe ist es, die definierten Standards und Zielbilder entlang der Customer Journey im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) systematisch gemeinsam mit den EVU umzusetzen, die Qualität der Umsetzung zu überprüfen sowie weitere relevante Touchpoints im Sinne der Strategie zu identifizieren und weiterzuentwickeln. Ziel ist es, im Rahmen der existierenden Marken- und Designrichtlinien, den Fahrgästen in Bayern eine bestmögliche Orientierung und Wiedererkennung im SPNV zu ermöglichen und damit zu einem positiven Reiseerlebnis beizutragen. Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
CPV-Codes
Lose (1)
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Umsetzung, Begleitung und Weiterentwicklung der bestehenden Customer-Touchpoint-Strategie der BEG. Aufgabe ist es, die definierten Standards und Zielbilder entlang der Customer Journey im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) systematisch gemeinsam mit den EVU umzusetzen, die Qualität der Umsetzung zu überprüfen sowie weitere relevante Touchpoints im Sinne der Strategie zu identifizieren und weiterzuentwickeln. Ziel ist es, im Rahmen der existierenden Marken- und Designrichtlinien, den Fahrgästen in Bayern eine bestmögliche Orientierung und Wiedererkennung im SPNV zu ermöglichen und damit zu einem positiven Reiseerlebnis beizutragen. Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern — München
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“