VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragTED 115/2026

Landkreis Regensburg: Neubau Schwimmhalle Realschule Regenstauf, Estricharbeiten

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

12.06.2026

Geschätzter Auftragswert

32.047 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

14 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Regensburg (93059) — DE232

Ausführungsort

Hauzensteiner Str. 54, Regenstauf (93128) — DE238

Beschreibung

Der Landkreis Regensburg beabsichtigt den Neubau einer Schwimmhalle Realschule Regenstauf. Folgende Leistungen/Arbeiten umfassen dieses Gewerk: Estricharbeiten für ein Hallenbad inkl. Erstellung und Einbau von schwimmenden Estrich, Dämmung sowie Magerbeton als Gefälle-Estrich. Grobe Massen: • Estrich auf Trennlage • ca 680 m² • Dämmschicht • ca 680 m² • Gefälleestrich • ca 330 m²

CPV-Codes

453210004526232045262321

Lose (1)

LOT-0001Landkreis Regensburg: Neubau Schwimmhalle Realschule Regenstauf, Estricharbeiten

Der Landkreis Regensburg beabsichtigt den Neubau einer Schwimmhalle Realschule Regenstauf. Folgende Leistungen/Arbeiten umfassen dieses Gewerk: Estricharbeiten für ein Hallenbad inkl. Erstellung und Einbau von schwimmenden Estrich, Dämmung sowie Magerbeton als Gefälle-Estrich. Grobe Massen: • Estrich auf Trennlage • ca 680 m² • Dämmschicht • ca 680 m² • Gefälleestrich • ca 330 m²

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Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern — Ansbach

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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