Landkreis Regensburg: Neubau Schwimmhalle Realschule Regenstauf, Estricharbeiten
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Der Landkreis Regensburg beabsichtigt den Neubau einer Schwimmhalle Realschule Regenstauf. Folgende Leistungen/Arbeiten umfassen dieses Gewerk: Estricharbeiten für ein Hallenbad inkl. Erstellung und Einbau von schwimmenden Estrich, Dämmung sowie Magerbeton als Gefälle-Estrich. Grobe Massen: • Estrich auf Trennlage • ca 680 m² • Dämmschicht • ca 680 m² • Gefälleestrich • ca 330 m²
CPV-Codes
Lose (1)
Der Landkreis Regensburg beabsichtigt den Neubau einer Schwimmhalle Realschule Regenstauf. Folgende Leistungen/Arbeiten umfassen dieses Gewerk: Estricharbeiten für ein Hallenbad inkl. Erstellung und Einbau von schwimmenden Estrich, Dämmung sowie Magerbeton als Gefälle-Estrich. Grobe Massen: • Estrich auf Trennlage • ca 680 m² • Dämmschicht • ca 680 m² • Gefälleestrich • ca 330 m²
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern — Ansbach
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.