VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 115/2026

VE-306 Stahlbauarbeiten

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

12.06.2026

Geschätzter Auftragswert

156.358 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

17 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Roth (91154) — DE25B

Beschreibung

Neubau eines Hortgebäudes in einer Größe von ca. 43,50 m x 16,00 m. Das Gesamtgebäude wird in Hybridbauweise errichtet. Die Geschossdecken und tragenden Wände bestehen aus Stahlbeton, die Außenwände aus Holzständerwänden mit Dämmung und Fassadenbekleidung und das Dach aus einer Holzkonstruktion mit Dämmung, Abdichtung und einer Aluminium-Stehfalzeindeckung. Die Ebenen weisen folgende Geschosshöhen auf:R O H B A U Seite 4 von 151 Hort Gartenstraße Roth 2022 VE-302 Rohbau PositionBeschreibung Menge Einh EP GP - Ebene E00 ca. 3,30 m Geschossdeckenhöhe OKRohfußboden zu UK Rohdecke Bruttogrundfläche: ca. 648 m² - Ebene E+1 ca. 3,33 m Geschossdeckenhöhe OK Rohfußboden zu UK Rohdecke Bruttogrundfläche ca. 677 m² -Ebene E+2 ca. 7,345 m Geschossdeckenhöhe OK Rohfußboden zu OK Wand Achse B (~UK Dach) Bruttogrundfläche ca. 677 m².

CPV-Codes

452626704534000045341000

Lose (1)

LOT-0001VE-306 Stahlbauarbeiten

-Stahl-Außentreppe 3-geschossig und Stahl-Vordachkonstruktion 16,1 x 2,2 m, beides feuerverzinkt und pulverbeschichtet, Gesamtgewicht ca. 9.000 kg Stahl-Geländerfüllungen aus Stabstahl und HPL-Platten, Eindeckung Vordach aus HPL-Platten-Gitterroststufen 1,35*0,305 m, 60 Stück-Gitterrostpodeste ca. 50 m²-Handläufe aus Edelstahl, Gesamtlänge ca. 130 m

4526267045340000453410002026-11-262027-02-09

Zuschlagskriterien

Preis ist einziges Kriterium

Auftragnehmer

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken — Ansbach

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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