VergebenVergabebekanntmachung · 30DienstleistungsauftragAMP / GPAnotice.framework_types.fa-wo-rcTED 115/2026

Krisenkommunikation

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

15.06.2026

Vertragslaufzeit

3.0 Monate

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Eingegangene Angebote

3 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Düsseldorf (40235) — DEA11

Beschreibung

Die Auftraggeberin hat auf Basis der Leistungsbeschreibung (Anlage 03) sowie der weiteren Vergabeunterlagen im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb einen Rahmenvertrag über die externe Unterstützung bei der Krisenkommunikation vergeben.

CPV-Codes

79416000794300007941620079512000

Lose (1)

LOT-0001Krisenkommunikation

Die Leistungen gliedern sich in (1) die strategische Analyse und Bewertung der bestehenden Kommunikationsstrukturen- und prozesse der DET, einschließlich der Identifikation kommunikativer Schwachstellen und entsprechender Handlungsempfehlungen, (2) die anschließende Entwicklung eines standortübergreifenden, ganzheitlichen Krisenkommunikationskonzepts mitsamt praxisorientiertem Handbuch mit Checklisten und Ablaufplänen sowie (3) die operative Unterstützung der Krisenkommunikation der DET durch die Konzeption und den Betrieb einer jederzeit erreichbaren Kommunikationseinheit (Callcenter) sowie die Bereitstellung erfahrener Seniorberater im Krisenfall und die Planung, Durchführung und Auswertung standortbezogener Krisenübungen. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 03) und den Verfahrensbedingungen zu entnehmen.

794160007943000079416200795120003 Monate

Zuschlagskriterien

Die Kennzahl P geht mit einer Gewichtung von 30 % in die Berechnung des Wertes Z ein. Einzelheiten sind den Verfahrensbedingungen zu entnehmen.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.