Krisenkommunikation
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Die Auftraggeberin hat auf Basis der Leistungsbeschreibung (Anlage 03) sowie der weiteren Vergabeunterlagen im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb einen Rahmenvertrag über die externe Unterstützung bei der Krisenkommunikation vergeben.
CPV-Codes
Lose (1)
Die Leistungen gliedern sich in (1) die strategische Analyse und Bewertung der bestehenden Kommunikationsstrukturen- und prozesse der DET, einschließlich der Identifikation kommunikativer Schwachstellen und entsprechender Handlungsempfehlungen, (2) die anschließende Entwicklung eines standortübergreifenden, ganzheitlichen Krisenkommunikationskonzepts mitsamt praxisorientiertem Handbuch mit Checklisten und Ablaufplänen sowie (3) die operative Unterstützung der Krisenkommunikation der DET durch die Konzeption und den Betrieb einer jederzeit erreichbaren Kommunikationseinheit (Callcenter) sowie die Bereitstellung erfahrener Seniorberater im Krisenfall und die Planung, Durchführung und Auswertung standortbezogener Krisenübungen. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 03) und den Verfahrensbedingungen zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.