OffenAusschreibung · 17DienstleistungsauftragAMP / GPATED 115/2026

AP04_0006c_Cementation_LinerHanger

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Karlsruhe (76131) — DE122

Beschreibung

Die WärmeWerk Wörth GmbH beabsichtigt in der Region Wörth die Erstellung einer Tiefengeothermieanlage zur Wärmeversorgung. Die vorliegende Ausschreibung hat den Abschluss eines Vertrages für die Durchführung von Zementierdienstleistungen, Liner-Hang

CPV-Codes

76420000764100007643000076460000

Lose (1)

LOT-0000AP04_0006c_Cementation_LinerHanger

Die WärmeWerk Wörth GmbH beabsichtigt in der Region Wörth die Erstellung einer Tiefengeothermieanlage zur Wärmeversorgung. Die vorliegende Ausschreibung hat den Abschluss eines Vertrages für die Durchführung von Zementierdienstleistungen, Liner-Hanger-Dienstleistungen sowie die Lieferung der zugehörigen Ausrüstung zum Ziel, beginnend ab ca. Q2/2027 bis voraussichtlich Q3/Q4 2027. Die Leistungserbringung erfolgt abhängig vom tatsächlichen Bohrfortschritt.

764200007641000076430000764600002027-04-012027-12-01

Zuschlagskriterien

Akzeptanz des Vertrags

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Rheinland-Pfalz — Mainz

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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