Schülerbeförderung Andreas-Fröhlich-Schule I 2026 I SBBZ kmEnt I BW
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Wiederkehrend
Beschreibung
Durchführung der Schülerbeförderung im freigestellten Schülerspezialverkehr für Schülerinnen und Schüler eines privaten, staatlich anerkannten Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Schulkindergarten (Förderschwerpunkt körperliche- und motorische Entwicklung) einschließlich Rollstuhl- und Hilfsmittelbeförderung.
CPV-Codes
Lose (4)
Leistungsgegenstand ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler mit Bussen von ihren jeweiligen Wohnorten zum Schulgebäude (Götzstraße 51, 74238 Krautheim) sowie Außenstandorten und wieder zurück. Der Beförderungsvertrag wird für eine fünfjährige Vertragslaufzeit abgeschlossen.
Zuschlagskriterien
Leistungsgegenstand ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler mit Bussen von ihren jeweiligen Wohnorten zum Schulgebäude (Götzstraße 51, 74238 Krautheim) sowie Außenstandorten und wieder zurück. Der Beförderungsvertrag wird für eine fünfjährige Vertragslaufzeit abgeschlossen.
Zuschlagskriterien
Leistungsgegenstand ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler mit Bussen von ihren jeweiligen Wohnorten zum Schulgebäude (Götzstraße 51, 74238 Krautheim) sowie Außenstandorten und wieder zurück. Der Beförderungsvertrag wird für eine fünfjährige Vertragslaufzeit abgeschlossen.
Zuschlagskriterien
Leistungsgegenstand ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler mit Bussen von ihren jeweiligen Wohnorten zum Schulgebäude (Götzstraße 51, 74238 Krautheim) sowie Außenstandorten und wieder zurück. Der Beförderungsvertrag wird für eine fünfjährige Vertragslaufzeit abgeschlossen.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg — Karlsruhe
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.