OffenAusschreibung · 16LieferauftragAMP / GPATED 115/2026

Neu Bäckereiartikel für die Justizvollzugsanstalt Neumünster

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Einreichungsfrist

17.07.2026 07:30

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

2

Sitz des Auftraggebers

Neumünster (24534) — DEF04

Beschreibung

Kauf und Lieferung von lagerfähigen Bäckereiartikeln für die Bäckerei der Justizvollzugsanstalt Neumünster. Bei den Bäckereiartikeln handelt es sich insbesondere um loses Mehl, Fette, Öle und sonstige Bäckereiartikel.

CPV-Codes

158900001560000015800000

Lose (2)

LOT-0001Mehle und Schrote

Lieferung von - Weizenmehl Type 550 (ca. 90.000 kg pro Jahr, lose für Silo, Lieferintervall 14tägig) - Roggenmehl Type 1150 (ca.19.000 kg pro Jahr in 25 kg Säcken, Lieferintervall wöchentlich, bzw. bei Bedarf) - Roggenvollkornschrot mittel (ca. 12.000 kg pro Jahr in 25 kg Säcken, Lieferintervall wöchentlich, bzw. bei Bedarf) - Roggenvollkornschrot Flocken (ca. 20.000 kg pro Jahr in 25 kg Säcken, Lieferintervall wöchentlich, bzw. bei Bedarf)

156000002026-08-012028-07-31

Zuschlagskriterien

9. Ausgefülltes Leistungsverzeichnis/Preisblatt 10. Ausgefülltes Excel-Preisblatt
LOT-0002Bäckereiprodukte

- Sultanien, Auslese Medium (ca. 2.800 kg pro Jahr im 14 kg Karton) - Sahnebutterstange EG Butter (ca. 1.400 kg pro Jahr im 10 kg Karton) - Spezial Backhefe zum Auflösen (ca. 4.000 kg im 25 kg Sack) - Rapsöl 100% pflanzlich (ca. 1.900 l pro Jahr im 10 l Kanister) - Sprühtrennmittel für Keg Sprühsystem (ca. 1.200 l im 30 l Fass) - Weißbrotbackmittel mit Buttermilch zur Herstellung von Weißbrot (ca. 2100 kg im 25 kg Sack) - Buttermilchpulver (ca. 450 kg im 25 kg Sack) - Sonnenblumenkerne geschält (ca. 1.500 kg pro Jahr im 22,68 kg Sack) - Kürbiskerne Shine Skin (ca. 450 kg pro Jahr im 25 kg Sack) - Pastenförmiges Spezialbackmittel zur Frischhaltung von Backwaren (ca. 225 kg im 9 kg Eimer) - Marzipanrohmasse MO (ca. 300 kg im 12,5 kg Karton) - Haselnussgries (ca. 125 kg im 12,5 kg Karton) - Sesam geschält (ca. 700 kg im 22,68 kg Sack) - Schneidöl für Teigmaschinen harzfrei, Lebensmittelgeeignet (ca. 400 l im 10 l Kanister) - Kartoffelflocken (ca. 1.100 kg im 25 kg Sack) - Brötchenbackmittel für Weizen- und rustikales Kleingebäck. Für die direkte Führung, Gärunterbrechung, Gärverzögerung und gefrostete Teiglinge mit langer Lagerzeit (ca. 250 kg im 25 kg Sack) - Großblatthaferflocken (ca. 875 kg im 25 kg Sack) - Weizenkleber (ca. 250 kg im 12,5 kg Sack) - Convenienceprodukt zur Herstellung von Muffins und Blechkuchen (ca. 250 kg im 10 kg Sack) - Mohn-Grundstoff zur Herstellung von Mohnfüllungen (ca. 100 kg im 10 kg Karton) - Mandeln, gehäutet, gestiftelt (ca. 188 kg im 12,5 kg Karton) - Leinsamen (ca. 500 kg im 12,5 kg Sack) - Röstzwiebeln (ca. 150 kg im 10 kg Karton) - Dunstsauerkirschen (ca. 200 kg/l 4.250 g/ml Dosen) - Backtrennpapier 57x78 cm (ca. 8.000 Stk. im 1.000 VE Karton) - Dekorsüßpuder zum Besieben und Bestäuben. Für eine gut haftende, flächendeckende Oberfläche, die wederdurchfeuchtet noch durchfettet (ca. 100 kg im 10 kg Sack) - Backmischung aus Glukose-Fruktosesirup, Orangen-Zitronen und Cedernfruchtschalen, 3 mm gewürfelt (ca.150 kg im 15 kg Karton) - Teigsäuerungsmittel zur Herstellung von Roggen/Roggenmischbrot Säuregrad 400 (ca. 2.200 kg im 12,5 kg Sack)

158000002026-08-012028-07-31

Zuschlagskriterien

9. Ausgefülltes Leistungsverzeichnis/Preisblatt 10. Ausgefülltes Excel-Preisblatt

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Schleswig-Holstein — Kiel

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

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