VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 115/2026

Ausbau der B29 Essingen - Aalen, 2. BA

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

08.06.2026

Geschätzter Auftragswert

2,7 Mio. €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

5 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Essingen (73457) — DE11D

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung von BW6 Teil 2, Brücke über die Bahn ASB-Nr. 7126 728 sowie die Ortsverbindungsstraße Schnaitberg (OVS Schnaitberg). Die Bauarbeiten sind Teil des Ausbaus der B29 Essingen - Aalen, 2. Bauabschnitt, km 1+300 bis 3+680.

CPV-Codes

45233120

Lose (1)

LOT-0001Ausbau der B29 Essingen - Aalen, 2. BA

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung von BW6 Teil 2, Brücke über die Bahn ASB-Nr. 7126 728 sowie die Ortsverbindungsstraße Schnaitberg (OVS Schnaitberg). Die Bauarbeiten sind Teil des Ausbaus der B29 Essingen - Aalen, 2. Bauabschnitt, km 1+300 bis 3+680. Die Gesamtlänge der Brücke zwischen den Widerlagerachsen beträgt 32,40 m. In einer vorgezogenen Maßnahme wurde bereits das südliche Widerlager des BW 6, Brücke über die Bahn ASB-Nr. 7126 728 hergestellt. Im Rahmen dieser Ausschreibung sind die restlichen Leistungen zur Fertigstellung des BW 6 enthalten (Teil 2 ) und die Herstellung der OVS Schnaitberg. Auf die Ausführungen in der Anlage Baubeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.

45233120

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterium ist der Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe — Karlsruhe

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.