Modernisierung VST Hagen Hbf - VP 02 - 50 Hz
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
-Neubau der Beleuchtung auf den Bahnsteigen 1, 2, 3, 4 und 5 - Neubau der Außenverteilungen (AVT 7) auf den Bahnsteigen 1,2,3,4,5 und zusätzlich je einen AVT 4 auf den Bahnsteigen 2, 3 inklusive Erdung - Stromversorgung Beleuchtung, Ausstattung, TK, MTA - Anpassung der Beleuchtung GMP-Dächer auf den Bahnsteigen 2 und 3. 1:1 Austausch der Beleuchtung. - Neubau der Beleuchtung Personenunterführung + Treppen - Neubau Verteilung Personenunterführung - Anpassung NSHV DB Energie - Anpassung Zählerverteilungen - Bahnerdung der VST in Bereichen der Bahnsteige
CPV-Codes
Lose (1)
-Neubau der Beleuchtung auf den Bahnsteigen 1, 2, 3, 4 und 5 - Neubau der Außenverteilungen (AVT 7) auf den Bahnsteigen 1,2,3,4,5 und zusätzlich je einen AVT 4 auf den Bahnsteigen 2, 3 inklusive Erdung - Stromversorgung Beleuchtung, Ausstattung, TK, MTA - Anpassung der Beleuchtung GMP-Dächer auf den Bahnsteigen 2 und 3. 1:1 Austausch der Beleuchtung. - Neubau der Beleuchtung Personenunterführung + Treppen - Neubau Verteilung Personenunterführung - Anpassung NSHV DB Energie - Anpassung Zählerverteilungen - Bahnerdung der VST in Bereichen der Bahnsteige
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.