Strecke 6441 Bf Görries und Strecke 6442 Schienenerneuerung
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Los 1 Gleis- und Weichenerneuerung im Bf. Schwerin Görries (Strecke 6441 ca. km 61,2 bis 62,5) - Erneuerung von 10 Weichen (teilweise mit Schutzschicht) und drei Bahnhofsgleisen(ca. 2,5 km) - Zusammenhangsleistungen – Oberleitungsregulierung, Erneuerung der Weichenheizung inkl. Stationen, Kabelbaufreiheitsmaßnahmen - Sanierung BÜ am km 63,2 (Platten- und Schwellenwechsel, Erneuerung der BÜ-nahen Straßenanlagen) Los 2 Schienenerneuerung auf der Strecke 6442 Hagenow Land – Holthusen (km 0,038 bis18,462) im Gleis 1 inkl. notwendiger Zusammenhangsleistungen LST und OLA
CPV-Codes
Lose (1)
- Erneuerung von 10 Weichen (teilweise mit Schutzschicht) und drei Bahnhofsgleisen (ca. 2,5 km) - Zusammenhangsleistungen – Oberleitungsregulierung, - Erneuerung der Weichenheizung inkl. Stationen - Kabelbaufreiheitsmaßnahmen - Sanierung BÜ am km 63,2 (Platten- und Schwellenwechsel, Erneuerung der BÜ-nahen Straßenanlagen)
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.