VergebenVergabebekanntmachung · 29LieferauftragAMP / GPATED 115/2026

Bekanntmachung vergebener Auftrag: Software OCSP-Responder, ECA-2026-003

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

09.06.2026

Geschätzter Auftragswert

-1 €

Vertragslaufzeit

4.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

3 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Berlin (10969) — DE300

Beschreibung

Beschaffung Software OCSP-Responder

CPV-Codes

48000000

Lose (1)

LOT-0001Bekanntmachung vergebener Auftrag: Software OCSP-Responder, ECA-2026-003

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Lieferung und Integration einer OCSP-Responder-Softwarelösung zur Bereitstellung von Zertifikatsinformationen gemäß RFC 6960 sowie die Unterstützung bei der Inbetriebnahme auf dem Produktivsystem. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) entnommen werden.

480000004 Monate

Zuschlagskriterien

Für die Preiswertung werden die von den Bietern im Preisblatt angegebenen Kosten unter Berücksichtigung des jeweiligen ausgewählten Lizenzmodells herangezogen. Die Einzelheiten der Methode zur Ermittlung des Angebotswertungspreises sind dem Preisblatt zu entnehmen.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt — Bonn

Informationen über die Überprüfungsfristen: Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."

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