ESTW Stadtallendorf; Kabeltiefbau inkl Ausführungsplanung
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
In Stadtallendorf ist die Stellwerkstechnik abgängig und daher im Zuge dieses Vorhabens auf ESTW-Standard umzurüsten. Dafür werden ein ESTW-Z in Stadtallendorf sowie ein ESTW-A in Neustadt geplant. Im Zuge der Stellwerkserneuerung müssen neue Kabeltrassen, Querungen (geschlossene und offene Bauweise) und Betonschalthäuser errichtet werden. Um mit dem Bau fristgerecht starten zu können sind die Ausführungsplanung, sowie die BVB-Leistungen Auftragsumfang.
CPV-Codes
Lose (1)
In Stadtallendorf ist die Stellwerkstechnik abgängig und daher im Zuge dieses Vorhabens auf ESTW-Standard umzurüsten. Dafür werden ein ESTW-Z in Stadtallendorf sowie ein ESTW-A in Neustadt geplant. Im Zuge der Stellwerkserneuerung müssen neue Kabeltrassen, Querungen (geschlossene und offene Bauweise) und Betonschalthäuser errichtet werden. Um mit dem Bau fristgerecht starten zu können sind die Ausführungsplanung, sowie die BVB-Leistungen Auftragsumfang.
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.