Zusammenschluss von Kläranlagen an der Wied und Errichtung einer vierten Reinigungsstufe
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausgewählte Bewerber
Beschreibung
Mit Schreiben vom 17.03.2025 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rhein-land-Pfalz (MKUEM) mitgeteilt, dass auf Landesebene eine Liste von 65 Kläranlagen erarbeitet wurde, für die nach dem Orientierungsrahmen des Bundes die Errichtung einer vierten Reinigungsstufe als sinnvoll erachtet wird. In dieser Liste sind sowohl die beiden „großen“ Kläranlagen der Verbandsgemeindewerke Altenkirchen-Flammersfeld – die Kläranlage Altenkirchen-Leuzbach sowie die Kläranlage Peterslahr – als auch der geplante Neubau der Kläranlage Mudenbach der Verbandsgemeindewerke Hachenburg aufgeführt. Die bestehenden Kläranlagen Mudenbach, Hachenburg und Steinebach a.d.W. sollen in der Kläranlage Mu-denbach inklusive dem Abwasser der Westerwald Brauerei Hachenburg zusammengeführt werden. Zu diesem Projekt liegen auch bereits Studien vor. Diese werden nachfolgenden als Mudenbach(neu) bezeichnet. Untersuchungen zur 4. Reinigungsstufe wurden im Zuge der Studie ebenfalls bereits mit betrachtet und liegen vor. Mit Schreiben vom 16.02.2026 hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Montabaur (SGD Nord), als Obere Wasserbehörde mitgeteilt, dass ein Zusammenschluss der Kläranlagen Mudenbach (neu), Altenkirchen-Leuzbach und Peterslahr erhebliche wirtschaftliche sowie wasserwirtschaftliche Synergieeffekte, insbesondere im Hinblick auf die Errichtung einer vierten Reinigungsstufe, erwarten lässt. Seitens der SGD Nord wird daher angeregt, einen Zusammenschluss der Kläranlagen zu prüfen und eine entsprechende Studie zu beauftragen. Die Verbandsgemeindewerke Altenkirchen-Flammersfeld sowie die Verbandsgemeindewerke Hachenburg beabsichtigen, diese Studie zu vergeben. Ziel dieser Anfrage ist es, die Rahmenbedingungen für den Leistungsumfang sowie die Kosten der Studie zu verhandeln. 1. Ziel der Untersuchung Zentrale Fragestellung der Studie ist: Ist es wasserwirtschaftlich und wirtschaftlich sinnvoll, die Kläranlagen Mudenbach (neu), Altenkirchen-Leuzbach und Peterslahr zusammenzuführen? 2. Zu untersuchende Varianten Unter der Prämisse, dass für alle drei Kläranlagen eine vierte Reinigungsstufe vorgesehen wird, sind folgen-de Varianten zu untersuchen: 1. Anschluss der Kläranlagen Mudenbach (neu)und Altenkirchen-Leuzbach an die Kläranlage Pe-terslahr 2. Anschluss der Kläranlage Mudenbach (neu) an die Kläranlage Altenkirchen-Leuzbach; Kläranlage Peterslahr verbleibt eigenständig 3. Anschluss der Kläranlage Altenkirchen-Leuzbach an die Kläranlage Peterslahr; Kläranlage Mudenbach (neu) verbleibt eigenständig 4. Weiterbetrieb aller drei Kläranlagen als eigenständige Anlagen Die Varianten sind sowohl hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Auswirkungen – insbesondere auf das aufnehmende Gewässer Wied – als auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen zu untersuchen. Für die wirtschaftliche Vorzugsvariante (ausgenommen Variante 4) ist zusätzlich zu prüfen, ob ein Zusammenschluss auch ohne Errichtung einer vierten Reinigungsstufe sinnvoll ist.
CPV-Codes
Lose (1)
Mit Schreiben vom 17.03.2025 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rhein-land-Pfalz (MKUEM) mitgeteilt, dass auf Landesebene eine Liste von 65 Kläranlagen erarbeitet wurde, für die nach dem Orientierungsrahmen des Bundes die Errichtung einer vierten Reinigungsstufe als sinnvoll erachtet wird. In dieser Liste sind sowohl die beiden „großen“ Kläranlagen der Verbandsgemeindewerke Altenkirchen-Flammersfeld – die Kläranlage Altenkirchen-Leuzbach sowie die Kläranlage Peterslahr – als auch der geplante Neubau der Kläranlage Mudenbach der Verbandsgemeindewerke Hachenburg aufgeführt. Die bestehenden Kläranlagen Mudenbach, Hachenburg und Steinebach a.d.W. sollen in der Kläranlage Mudenbach inklusive dem Abwasser der Westerwald Brauerei Hachenburg zusammengeführt werden. Zu diesem Projekt liegen auch bereits Studien vor. Diese werden nachfolgenden als Mudenbach(neu) bezeichnet. Untersuchungen zur 4. Reinigungsstufe wurden im Zuge der Studie ebenfalls bereits mit betrachtet und liegen vor. Mit Schreiben vom 16.02.2026 hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Montabaur (SGD Nord), als Obere Wasserbehörde mitgeteilt, dass ein Zusammenschluss der Kläranlagen Mudenbach (neu), Altenkirchen-Leuzbach und Peterslahr erhebliche wirtschaftliche sowie wasserwirtschaftliche Synergieeffekte, insbesondere im Hinblick auf die Errichtung einer vierten Reinigungsstufe, erwarten lässt. Seitens der SGD Nord wird daher angeregt, einen Zusammenschluss der Kläranlagen zu prüfen und eine entsprechende Studie zu beauftragen. Die Verbandsgemeindewerke Altenkirchen-Flammersfeld sowie die Verbandsgemeindewerke Hachenburg beabsichtigen, diese Studie zu vergeben. Ziel dieser Anfrage ist es, die Rahmenbedingungen für den Leistungsumfang sowie die Kosten der Studie zu verhandeln. 1. Ziel der Untersuchung Zentrale Fragestellung der Studie ist: Ist es wasserwirtschaftlich und wirtschaftlich sinnvoll, die Kläranlagen Mudenbach (neu), Altenkirchen-Leuzbach und Peterslahr zusammenzuführen? 2. Zu untersuchende Varianten Unter der Prämisse, dass für alle drei Kläranlagen eine vierte Reinigungsstufe vorgesehen wird, sind folgen-de Varianten zu untersuchen: 1. Anschluss der Kläranlagen Mudenbach (neu) und Altenkirchen-Leuzbach an die Kläranlage Peterslahr 2. Anschluss der Kläranlage Mudenbach (neu) an die Kläranlage Altenkirchen-Leuzbach; Kläranlage Peterslahr verbleibt eigenständig 3. Anschluss der Kläranlage Altenkirchen-Leuzbach an die Kläranlage Peterslahr; Kläranlage Mudenbach (neu) verbleibt eigenständig 4. Weiterbetrieb aller drei Kläranlagen als eigenständige Anlagen Die Varianten sind sowohl hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Auswirkungen – insbesondere auf das aufnehmende Gewässer Wied – als auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen zu untersuchen. Für die wirtschaftliche Vorzugsvariante (ausgenommen Variante 4) ist zusätzlich zu prüfen, ob ein Zusammenschluss auch ohne Errichtung einer vierten Reinigungsstufe sinnvoll ist.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz — Mainz
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.