Universität zu Köln - Unite E-Marktplatz
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Die Universität zu Köln ist eine 1919 gegründete wissenschaftliche Hochschule in Köln mit dem Fächerspektrum einer Volluniversität und gehört mit über 43.000 Studierenden zu den zahlenmäßig größten Präsenzuniversitäten in Deutschland. Im Rahmen der Durchführung ihrer Forschungstätigkeiten ist die Auftraggberin als öffentliche Auftraggeberin regelmäßig auf die Beschaffung sog. C-Materialien (Materialien mit geringem Wert und hoher Beschaffungsmenge), insbesondere medizinischer Labormaterialien, sonstiges Laborverbrauchsmaterial, Büromaterial IT-Verbrauchsmaterial, Werkzeuge, Reinigungsmaterial und Verbrauchsmaterial für die Versorgungstechnik angewiesen.
CPV-Codes
Lose (1)
Zur Erleichterung der Durchführung der Beschaffung ihres Bedarfs an diesen C-Materialien hat die Auftraggeberin beschlossen, eine Vereinbarung mit einem Onlineplattformbetreiber für eine E-Marktplatzlösung für solche Materialien abzuschließen. Hierbei ist eine Vertragsdauer von drei Jahren vorgesehen. Für diese E-Plattformlösung wurden bestimmte technische Anforderungen definiert, die die Auftraggeberin als zwingend erforderlich erachtet und die Onlineplattformen für eine E-Marktplatzlösung erfüllen müssen, damit diese für den von der Auftraggeberin beabsichtigten Auftragszweck geeignet sind: Zunächst muss ein E-Marktplatz überhaupt in der Lage sind, dass von der UzK benötigte Produktsortiment an medizinischem Laborbedarf anzubieten. Darüber hinaus muss eine E-Plattformlösung folgende technischen Anforderungen erfüllen: - Eine Kompatibilität mit der IT-Intrastruktur der Auftraggeberin sowie eine Schnittstelle zum Katalogmanagementsystem "easyBanf" des Unternehmens GISA GmbH, welches gegenwärtig im Rahmen der sog. SAP.NRW Initiative der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen für die Hochschulen des Landes eingeführt wird; - Funktionen zur automatischen Dokumentation und Archivierung vergaberechtlich relevanter Bestelldetails und die Möglichkeit zur Generierung einer Anfrage von mindestens drei Anbietern für ein zu beschaffendes Produkt; - Funktionen zur automatisierten Prüfung von Lieferanten gegen Embargos/Sanktionslisten und einer transparenten Lieferantenauswahl. Diese definierten Anforderungen sind durch nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe gerechtfertigt.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln — Köln
§ 135 GWB regelt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.