Frankfurt am Main Hauptbahnhof - Erneuerung Gleisbrücke 15/16
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Am Frankfurt Hauptbahnhof sind die Gleisbrücken 15 und 16 zu erneuern. Dies ist mit einfeldrigen Überbauten mit einer Spannweite von 17,95 m vorgesehen. Die Unterbauten bestehen aus flachgegründeten Widerlagern. Die Umsetzung erfolgt in einer Sperrpause. Aufgrund der Lage der Baustelle erfolgt die Anlieferung gleisgebunden.
CPV-Codes
Lose (1)
Am Frankfurt Hauptbahnhof sind die Gleisbrücken 15 und 16 zu erneuern. Dies ist mit einfeldrigen Überbauten mit einer Spannweite von 17,95 m vorgesehen. Die Unterbauten bestehen aus flachgegründeten Widerlagern. Die Umsetzung erfolgt in einer Sperrpause. Aufgrund der Lage der Baustelle erfolgt die Anlieferung gleisgebunden.
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.