VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 115/2026

Stülerbau - Sanierung Stülerbau West - Bodenbelagarbeiten - Vergabe 2741/2025

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

02.06.2026

Geschätzter Auftragswert

9.182 €

Vertragslaufzeit

2.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

8 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Berlin (10623) — DE300

Beschreibung

Stülerbau West, Schloßstraße 1, 14059 Berlin Sanierung Stülerbau West Bodenbelagarbeiten nach DIN 18 365

CPV-Codes

45000000

Lose (1)

LOT-0001Stülerbau - Sanierung Stülerbau West - Bodenbelagarbeiten nach DIN 18 365 - Vergabe 2741/2025

Kurze Beschreibung des Auftrags: Gegenstand der Ausschreibung sind Bodenbelagsarbeiten nach der ATV DIN 18365 (VOB/C) im Innenbereich. Zur Ausführung kommt ein Linoleumbelag mit werkseitiger Oberflächenvergütung der Nutzungsklasse 34 (für den gewerblichen Bereich mit sehr starker Beanspruchung). Geltungsbereich: 1. Untergeschoss. Gesamtmenge: ca. 150 m² Termine: Mit der Ausführung ist zu beginnen X innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang des Auftragsschreibens. Ausführungsbeginn: Mai 2026 Die Leistung ist zu vollenden X Fertigstellung der Gesamtleistung innerhalb von 45 Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. Ausführungsende: Juni 2026

450000002 Monate

Zuschlagskriterien

Preis 100%

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes — Bonn

Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53113 Bonn, Tel: +49 228/9499-0 Fax: +49 228/9499-163 Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.

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