VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 115/2026

301_2-381 RBB - Neugestaltung Tribünenanlage am Baldeneysee in Essen - hier: Schreinerarbeiten NEU

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

09.06.2026

Geschätzter Auftragswert

328.536 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

5 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Essen (45127) — DEA13

Beschreibung

Das Bauvorhaben Neugestaltung einer Tribünenanlage mit der Bezeichnung "Regattatribüne" liegt am Baldeneysee an der Freiherr-vom-Stein-Str. 206a in 45133 Essen-Bredeney. Die neue Tribüne umfasst eine Fläche von ca. 2.480 m2. Unterhalb der Tribüne befinden sich Lagerräume und Toiletten. An der Südseite der Tribüne wird eine Stufenanlage hergestellt, die übrigen Fassaden werden wechselnd mit vorgehängten Betonfertigteilen und Holzfassadenteilen ausgeführt. Die Außenanlagen sollen auf einer Fläche von ca. 1.850 m2 neugestaltet werden.

CPV-Codes

45421100454220004542210045443000

Lose (1)

LOT-0001301_2-381 RBB - Neugestaltung Tribünenanlage am Baldeneysee in Essen - hier: Schreinerarbeiten NEU

Mit diesem europaweiten offenen Vergabeverfahren beabsichtigen die Sport- und Bäderbetriebe Essen Bauleistungen für Schreinerarbeiten zu vergeben.

454211004542200045422100454430002026-05-132026-07-16

Zuschlagskriterien

Preis

Auftragnehmer

328.536 €
328.536 €
328.536 €

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Westfalen — Münster

Die Sport- und Bäderbetriebe weisen darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.