Objektplanung Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 1.4 und 1.5
Veröffentlichung (ABl.)
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Ausgewählte Bewerber
Beschreibung
Rückbau vorh. Bauwerke (Fundamente, Schienanlagen) Neubau von bis 300 Anschlusspunkten für Scheibengeräte und 13 Gleisanlagen inkl. Erschließung 100.00m Daten- und 26.000m Niederspannungsleitung; 18.800m³ Erdbewegung, 43.000m² Ketten-KFZ-Weg (Schotter) 325m² Kreuzungsbereich (Beton) Vorlage FPU: 07.2027 Verkehrsanlagen: 11.2028 - 08.2031 Ingenieurbauwerke: 11.2028 - 06.2032 Technische Ausrüstung: 11.2028 - 06.2032 Leistungsumfang: LST 1 (LPH 2-4), optional LST 2,3,4 (LPH 5-8) Planungsanford.: Verkehrsanlagen HZ III, Ingenieurbauwerke HZ III (planerische Darstellung digital als 3-D-Modell, um die Sichtbarkeit aller geplanten Ziel nachzuweisen), Technische Ausrüstung HZ II anr. Kosten (in EURO) brutto IB: KG212: 483.000,00; KG511: 887325,56; KG549: 5.639.600,00; TA: KG556: 2.154.471,44; KG444:8.800,00; KG557:1.975.803,21; KG451:8.800,00 VA: KG511: 158.400,00; KG 530: 1.184.889,00 (teilweise parallel Altlastenbeseitigung, Hochbau)
CPV-Codes
Lose (1)
Die Planungsvergabe erfolgt gemäß §11 Absatz 1 VSVgV i.V.m. BwBBG über ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Der Bewerber, der auf der Grundlage seines Angebotes die bestmögliche Lösung der Aufgabe erwarten lässt, erhält den Auftrag. Vom zu beauftragenden Planer ist zunächst die Leistungsstufe 1 (LPH 2-4) zu erbringen. Die Fertigstellung der Leistungsstufe 1 wird innerhalb von ca. 5 Monaten nach Auftragserteilung erwartet. Die zur Gewährleistung der Zieltermine erforderlichen Kapazitäten müssen vorhanden sein. Die RBBau ist zu beachten.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt Deutschland — Bonn
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB); Ein Antrag ist unzulässig, soweit gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.