VergebenVertragsänderung · 39BauauftragAMP / GPATED 115/2026

Bauleistungen (VA, OLA, 50 Hz, LST und KIB) 740m-Netz Bf Wandersleben

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

13.02.2024

Geschätzter Auftragswert

25.000 €

Sitz des Auftraggebers

Frankfurt Main (60327) — DE712

Ausführungsort

Wandersleben (99869) — DEG0C

Beschreibung

Im Rahmen des 740m-Programmes werden Überholungsmöglichkeiten für 740m lange Güterzüge geschaffen. Neben der Ertüchtigung des Überholgleises 104 für die erforderliche Gleisnutzlänge von 740m erfolgen u.a. der Einbau einer neuen Weichenverbindung im Ostkopf sowie die Verschiebung bestehender Weichenverbindungen im Westkopf. Zusätzlich sind Zusammenhangsmaßnahmen in den Gewerken VA (Kabeltiefbau, Entwässerung), OLA (Rück- und Neubau), 50Hz (EWHA), LST (Kabelzug, La-Stellen, Baugleissperren) und KIB (Anpassung Randkappe EÜ Rothbachbrücke) notwendig.

CPV-Codes

45234100

Lose (1)

LOT-0001Bauleistungen (VA, OLA, 50 Hz, LST und KIB) 740m-Netz Bf Wandersleben

Im Rahmen des 740m-Programmes werden Überholungsmöglichkeiten für 740m lange Güterzüge geschaffen. Neben der Ertüchtigung des Überholgleises 104 für die erforderliche Gleisnutzlänge von 740m erfolgen u.a. der Einbau einer neuen Weichenverbindung im Ostkopf sowie die Verschiebung bestehender Weichenverbindungen im Westkopf. Zusätzlich sind Zusammenhangsmaßnahmen in den Gewerken VA (Kabeltiefbau, Entwässerung), OLA (Rück- und Neubau), 50Hz (EWHA), LST (Kabelzug, La-Stellen, Baugleissperren) und KIB (Anpassung Randkappe EÜ Rothbachbrücke) notwendig.

452341002024-03-012025-06-30

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

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