24FEI74657 - Bauüberwachung Regionale Korridorsanierung Halle-Eichenberg
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Beschreibung
Bauüberwachung Regionale Korridorsanierung Halle-Eichenberg von Oktober 2004 bis Dezember 2028; Inbetriebnahme Dezember 2027
CPV-Codes
Lose (1)
Bauüberwachung Regionale Korridorsanierung Halle-Eichenberg von Oktober 2004 bis Dezember 2028; Inbetriebnahme Dezember 2027
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.