OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 115/2026

Chemische Analysen

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Einreichungsfrist

17.07.2026 12:00

Vertragslaufzeit

48.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Frankfurt (Oder) (15236) — DE403

Wiederkehrend

Auftrag kann verlängert werden

Beschreibung

Das IHP - Leibniz-Institut für innovative Mikroelektronik schreibt Leistungen zur Durchführung chemisch-analytischer und mikrobiologischer Untersuchungen aus. Gegenstand der Leistung sind regelmäßige Prüfungen und Analysen von Betriebsmedien technischer Anlagen des Instituts, insbesondere Wasser-, Abwasser-, Luft- und Druckluftsystemen sowie Reinst- und Prozesswasserversorgung. Die Untersuchungen erfolgen in festgelegten Intervallen gemäß Leistungsverzeichnis und dienen der Sicherstellung der Medienqualität sowie der Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Vorgaben. Der Leistungszeitraum beträgt vier Jahre ab Vertragsschluss.

CPV-Codes

71900000

Lose (1)

LOT-0001Chemische Analysen

Gegenstand der Beschaffung sind regelmäßige chemisch-analytische und mikrobiologische Untersuchungen zur Überwachung der Betriebsmedien technischer Anlagen des IHP - Leibniz-Institut für innovative Mikroelektronik. Die Leistungen umfassen insbesondere die Analyse von Wasser-, Abwasser-, Luft-, Druckluft-, Reinstwasser- und Prozesswassersystemen sowie mikrobiologische Untersuchungen und ergänzende Mess- und Kalibrierleistungen. Die Untersuchungen erfolgen turnusmäßig gemäß Leistungsverzeichnis und dienen der Sicherstellung der Medienqualität sowie der Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Anforderungen. Der Leistungszeitraum beträgt vier Jahre ab Vertragsschluss.

7190000048 Monate

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) — Potsdam

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).

Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers