Betrieb von Linux Desktop Service (LDS)
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Das Betriebssystem Linux - und damit der Linux Desktop - nimmt im DLR einen besonderen Stellenwert ein. Etliche wissenschaftliche Anwendungen laufen unter Linux und ein großer Anteil der DLR-Mitarbeitenden nutzt den LDS als täglicher Büro- oder Laborarbeitsplatz. Der Betrieb des Linux Desktops ist verantwortlich für den Betrieb aller Komponenten des Service, die Sicherstellung der Einhaltung der Service-Level für bereitzustellende Produkte des Service und bei der Ausführung der Service Aktivitäten. Hierzu gehört insbesondere auch die Unterstützung vor Ort, unter Zuhilfenahme des Vor-Ort-Services, mit spezifischen Kenntnissen zum Linux Desktop (LDS). Weiterhin benötigt das Betriebsteam Kenntnisse zu den im DLR genutzten desktopbasierten Anwendungen, insbesondere wenn diese manuell zu installieren sind. Es ist das gesetzte Ziel des DLR den Anteil der LDS Arbeitsplätze und Nutzung von Open Source Lösungen erheblich zu steigern. Das DLR verfolgt eine zwei-Linux Distributionen Strategie und setzt Red Hat wie auch Ubuntu gleichberechtigt ein. Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Kurzbeschreibung) zu entnehmen. Da es sich bei der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen um vertrauliche Dokumente handelt, muss der Bewerber zuvor eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) unterzeichnen. Nach Vorlage der verbindlich gezeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung erhält der Bewerber die erforderlichen Unterlagen. Bitte füllen Sie das beigefügte Formular „Vertraulichkeitsvereinbarung“ aus und übermitteln Sie es über die Kommunikationsfunktion der Plattform subreport ELViS. Nach Eingang erhalten Sie die vollständige Leistungsbeschreibung ebenfalls über die Plattform.
CPV-Codes
Lose (1)
Das Betriebssystem Linux - und damit der Linux Desktop - nimmt im DLR einen besonderen Stellenwert ein. Etliche wissenschaftliche Anwendungen laufen unter Linux und ein großer Anteil der DLR-Mitarbeitenden nutzt den LDS als täglicher Büro- oder Laborarbeitsplatz. Der Betrieb des Linux Desktops ist verantwortlich für den Betrieb aller Komponenten des Service, die Sicherstellung der Einhaltung der Service-Level für bereitzustellende Produkte des Service und bei der Ausführung der Service Aktivitäten. Hierzu gehört insbesondere auch die Unterstützung vor Ort, unter Zuhilfenahme des Vor-Ort-Services, mit spezifischen Kenntnissen zum Linux Desktop (LDS). Weiterhin benötigt das Betriebsteam Kenntnisse zu den im DLR genutzten desktopbasierten Anwendungen, insbesondere wenn diese manuell zu installieren sind. Es ist das gesetzte Ziel des DLR den Anteil der LDS Arbeitsplätze und Nutzung von Open Source Lösungen erheblich zu steigern. Das DLR verfolgt eine zwei-Linux Distributionen Strategie und setzt Red Hat wie auch Ubuntu gleichberechtigt ein. Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Da es sich bei der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen um vertrauliche Dokumente handelt, muss der Bewerber zuvor eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) unterzeichnen. Nach Vorlage der verbindlich gezeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung erhält der Bewerber die erforderlichen Unterlagen. Bitte füllen Sie das beigefügte Formular „Vertraulichkeitsvereinbarung“ aus und übermitteln Sie es über die Kommunikationsfunktion der Plattform subreport ELViS. Nach Eingang erhalten Sie die vollständige Leistungsbeschreibung ebenfalls über die Plattform.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz der gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist u. a. nur dann zulässig, wenn die Unwirksamkeit des Auftrages im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.