VergebenVertragsänderung · 39BauauftragAMP / GPATED 115/2026

AN Laufenburg, Strecke 4000, Elektrifizierung und Ausbau der Hochrheinbahn

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

01.09.2025

Sitz des Auftraggebers

Frankfurt Main (60327) — DE712

Ausführungsort

Waldshut-Tiengen (79761) — DE13A

Beschreibung

Elektrifizierung und Ausbau Hochrheinbahn Basel Bad. Bahnhof - Erzingen, Strecke 4000 km 271,300 - 344,875 Mit dem Projekt soll der gesamte Abschnitt zwischen Basel und Erzingen durchgehend elektrifiziert und das Angebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) erweitert werden. Auf dem gesamten Verlauf des Projektes werden fast alle bestehenden Verkehrsstationen ertüchtigt und drei neue Verkehrshalte erstellt. Zusätzlich sind Zusammenhangs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bauleistung Verkehrsstation Laufenburg, der Rappensteintunnel, Anpassungen an SÜ´en und der EÜ´en sowie Oberbauarbeiten.

CPV-Codes

45234100

Lose (1)

LOT-0001AN Laufenburg, Strecke 4000, Elektrifizierung und Ausbau der Hochrheinbahn

Elektrifizierung und Ausbau Hochrheinbahn Basel Bad. Bahnhof - Erzingen, Strecke 4000 km 271,300 - 344,875 Mit dem Projekt soll der gesamte Abschnitt zwischen Basel und Erzingen durchgehend elektrifiziert und das Angebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) erweitert werden. Auf dem gesamten Verlauf des Projektes werden fast alle bestehenden Verkehrsstationen ertüchtigt und drei neue Verkehrshalte erstellt. Zusätzlich sind Zusammenhangs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bauleistung Verkehrsstation Laufenburg, der Rappensteintunnel, Anpassungen an SÜ´en und der EÜ´en sowie Oberbauarbeiten.

452341002025-09-082028-03-31

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

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