Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI, Neubau und Sanierung BIZ, Gedenkort Jamlitz
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Beschreibung
Für den Neubau eines Bildungs- und Informationszentrums und die Sanierung eines Neusiedlerhauses am Gedenkort Jamlitz soll die Objektplanung durchgeführt werden.
CPV-Codes
Lose (1)
An dem Gedenkort soll ein Bildungs- und Informationszentrum entstehen (Gesamtmaßnahme). Das Gedenken richtet sich an die Zeit der Nutzung als Außenlager des KZ Sachsenhausen von 1943 bis 1945 und der nachträglichen Nutzung von 1945 bis 1947 als sowjetisches Speziallager. Nach 1947 wurden die Grundstücke geteilt und an Neusiedler übergeben. Es sind keine Gebäude mehr aus der Gedenkzeit vorhanden. Auf den Flurstücken 410 und 411 stehen noch 2 Neusiedlerhäuser mit Nebengebäuden, teils unter Denkmalschutz. Es ist geplant, für das Bildungs- und Informationszentrum einen erdgeschossigen Neubau zu errichten, der über einen Schulungs- und Vortragsraum, eine Bibliothek sowie Büros verfügt. Ein Neusiedlerhaus mit Nebengebäuden (Flurstück 410) wird abgebrochen und ein Neusiedlerhaus (Flurstück 411), das unter Denkmalschutz steht, wird zur Darstellung der Nachnutzung des Geländes saniert. Für das Bildungs- und Informationszentrum wurde in den vergangenen Jahren eine Machbarkeitsstudie erstellt. Für alle Bestandsgebäude liegen Aufmaße vor. Im Rahmen der Bearbeitung des Vorhabens wird erst geklärt, welche räumlichen Nutzungen in den einzelnen Gebäuden untergebracht werden. Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Musterverträge der RLBau stufenweise - zunächst bis zur Leistungsphase 4 - und ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie — Potsdam
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zudem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.