Komplexmaßnahme Umbau Bf. Bad Schandau Ost
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
21FEI50822 - Komplexer Umbau des Betriebsbahnhofes Bad Schandau Ost inkl. Umbau, Ertüchtigung und bahntechnischer Ausrüstung angrenzender Streckenabschnitte (Strecke Dresden - Pirna - Bahngrenze DB/CD)
CPV-Codes
Lose (1)
21FEI50822 - Komplexer Umbau des Betriebsbahnhofes Bad Schandau Ost inkl. Umbau, Ertüchtigung und bahntechnischer Ausrüstung angrenzender Streckenabschnitte (Strecke Dresden - Pirna - Bahngrenze DB/CD)
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.