OffenAusschreibung · 16LieferauftragAMP / GPATED 115/2026

Videoüberwachung Campus

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Einreichungsfrist

23.06.2026 11:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Bielefeld (33615) — DEA41

Beschreibung

Die Universität Bielefeld plant die Errichtung eines Campus übergreifenden Überwachungssystems, welches diverse Bereiche abdecken wird.

CPV-Codes

3512500035125300

Lose (1)

LOT-0001Videoüberwachung Campus

Dieser Aufbau muss folgendes beinhalten: den Austausch des Videoüberwachungssystem der Frauenparkplätze im Parkhaus des Gebäudes X und Neuinstallation des Systems für das Parkhaus BLB. In Zukunft soll das Parkhaus des neuen Campus Süd, sofern dies gebaut wird, auch in das Videosystem eingebunden werden. Auf dieses neue Videomanagementsystem sollen außerdem die Rechenzentrenräume des BITS im Gebäude X, CITEC und der Raum der zentralen Kasse der Universität Bielefeld aufgeschaltet werden.

35125000351253002026-08-032031-07-31

Zuschlagskriterien

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Westfalen — Münster

Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.

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