● OffenAusschreibung · 17DienstleistungsauftragAMP / GPAnotice.framework_types.fa-wo-rcTED 115/2026
Rahmenvertrag SIPO-Leistungen
Veröffentlichung (ABl.)
17.06.2026
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung
Sitz des Auftraggebers
Kassel (34117) — DE731
Beschreibung
Rahmenvertrag über die Erbringung von Sicherungsdienstleistungen durch Sicherungsposten und Sicherungsaufsichtskräfte.
CPV-Codes
79710000
Lose (1)
LOT-0000Rahmenvertrag SIPO-Leistungen
Rahmenvertrag zur Beauftragung von Leistungen im Bereich Sicherungsposten und Sicherungsaufsichtskraft
797100002027-01-01 → 2028-12-31
Zuschlagskriterien
20 Punkte erhält ein Bieter, wenn die Angaben im Angebot des Bieters eine optimale Erfüllung erwarten lassen. Eine optimale Erfüllung ist dann gegeben, wenn mindestens folgende Anforderungen in sehr guter Qualität erfüllt werden:
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Prozessbeschreibung Auftragsannahme
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Prozessbeschreibung Leistungsnachweise
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Konzept zur Erstellung von Rechnungen
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Konzept zur Einhaltung der gesetzlichen Pausen
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Benennung einer 24-Std.-Rufbereitschaft
▪ 10 Punkte erhält ein Bieter, wenn die Angaben im Angebot des Bieters eine gute Erfüllung erwarten lassen. Eine überdurchschnittliche Erfüllung ist dann gegeben, wenn mindestens folgende Anforderungen erfüllt werden:
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Prozessbeschreibung Auftragsannahme
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Prozessbeschreibung Leistungsnachweise
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Konzept zur Erstellung von Rechnungen
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Konzept zur Einhaltung der gesetzlichen Pausen
▪ 5 Punkte erhält ein Bieter, wenn die Angaben im Angebot des Bieters eine durchschnittliche Erfüllung (Einhaltung der Mindestanforderungen bzw. der Vorgaben der Baubeschreibung) erwarten lassen
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Prozessbeschreibung Auftragsannahme
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Prozessbeschreibung Leistungsnachweise
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Konzept zur Erstellung von Rechnungen
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt — Darmstadt
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)