OffenAusschreibung · 17DienstleistungsauftragAMP / GPAnotice.framework_types.fa-wo-rcTED 115/2026

Rahmenvertrag SIPO-Leistungen

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Kassel (34117) — DE731

Beschreibung

Rahmenvertrag über die Erbringung von Sicherungsdienstleistungen durch Sicherungsposten und Sicherungsaufsichtskräfte.

CPV-Codes

79710000

Lose (1)

LOT-0000Rahmenvertrag SIPO-Leistungen

Rahmenvertrag zur Beauftragung von Leistungen im Bereich Sicherungsposten und Sicherungsaufsichtskraft

797100002027-01-012028-12-31

Zuschlagskriterien

20 Punkte erhält ein Bieter, wenn die Angaben im Angebot des Bieters eine optimale Erfüllung erwarten lassen. Eine optimale Erfüllung ist dann gegeben, wenn mindestens folgende Anforderungen in sehr guter Qualität erfüllt werden: • Prozessbeschreibung Auftragsannahme • Prozessbeschreibung Leistungsnachweise • Konzept zur Erstellung von Rechnungen • Konzept zur Einhaltung der gesetzlichen Pausen • Benennung einer 24-Std.-Rufbereitschaft ▪ 10 Punkte erhält ein Bieter, wenn die Angaben im Angebot des Bieters eine gute Erfüllung erwarten lassen. Eine überdurchschnittliche Erfüllung ist dann gegeben, wenn mindestens folgende Anforderungen erfüllt werden: • Prozessbeschreibung Auftragsannahme • Prozessbeschreibung Leistungsnachweise • Konzept zur Erstellung von Rechnungen • Konzept zur Einhaltung der gesetzlichen Pausen ▪ 5 Punkte erhält ein Bieter, wenn die Angaben im Angebot des Bieters eine durchschnittliche Erfüllung (Einhaltung der Mindestanforderungen bzw. der Vorgaben der Baubeschreibung) erwarten lassen • Prozessbeschreibung Auftragsannahme • Prozessbeschreibung Leistungsnachweise • Konzept zur Erstellung von Rechnungen

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt — Darmstadt

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)