VergebenVertragsänderung · 39BauauftragAMP / GPATED 115/2026

HWK Ahrtalbahn: Umbau Bf Bad Neuenahr

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

22.04.2025

Sitz des Auftraggebers

Frankfurt Main (60327) — DE712

Ausführungsort

Bad Neuenahr-Ahrweiler (53474) — DEB12

Beschreibung

Umbau Bf Bad Neuenahr: Erneuerung 2 Bahnsteige, Anpassung Reisendenüberweg, GE Gl.2, WE W4, W6, W9

CPV-Codes

45213321

Lose (1)

LOT-0001HWK Ahrtalbahn: Umbau Bf Bad Neuenahr

Umbau Bf Bad Neuenahr: Erneuerung 2 Bahnsteige, Anpassung Reisendenüberweg, GE Gl.2, WE W4, W6, W9

452133212025-05-052025-12-31

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

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