SPB-NB-Gesamtplaner Phase 3
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Ersatzneubau eines Hallenbads mit folgenden Leistungsbildern: Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung. Das bestehende Spickelbad soll abgebrochen und durch einen Neubau an gleicher Stelle auf dem Grundstück er-setzt werden. Neben der Planung des Neubaus sollen auch die anliegenden Freianlagen sowie Teile des Fribbe-Freibads mitgeplant werden. Mit dem Neubau soll ein modernes und funktionales Sportbad entstehen, welches im Sommer zusammen mit dem Fribbe-Freibad als Kombibad genutzt werden kann. Dafür soll eine ansprechende Lösung gefunden werden. Das Gebäude ist funktional aber auch gestalterisch an-sprechend, wirtschaftlich, ökologisch nachhaltig und energieeffizient unter den Vorgaben des Raumprogramms zu planen. Das Raumprogramm wurde von dem Sport- und Bäderamt gemeinsam mit dem Sportreferat, Vereinen, der Stadtgesellschaft und externen Partnern erarbeitet.
CPV-Codes
Lose (1)
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Ersatzneubau eines Hallenbads mit folgenden Leistungsbildern: Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung. Das bestehende Spickelbad soll abgebrochen und durch einen Neubau an gleicher Stelle auf dem Grundstück er-setzt werden. Neben der Planung des Neubaus sollen auch die anliegenden Freianlagen sowie Teile des Fribbe-Freibads mitgeplant werden. Mit dem Neubau soll ein modernes und funktionales Sportbad entstehen, welches im Sommer zusammen mit dem Fribbe-Freibad als Kombibad genutzt werden kann. Dafür soll eine ansprechende Lösung gefunden werden. Das Gebäude ist funktional aber auch gestalterisch an-sprechend, wirtschaftlich, ökologisch nachhaltig und energieeffizient unter den Vorgaben des Raumprogramms zu planen. Das Raumprogramm wurde von dem Sport- und Bäderamt gemeinsam mit dem Sportreferat, Vereinen, der Stadtgesellschaft und externen Partnern erarbeitet.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern — München
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.