VergebenVergabebekanntmachung · 29LieferauftragAMP / GPATED 115/2026

Generalsanierung Gymnasium Donauwörth BA4 - Schuleinrichtung, Lose Möblierung

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

15.06.2026

Geschätzter Auftragswert

94.285 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

1 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Donauwörth (86609) — DE27D

Beschreibung

Titel 1. Klassenzimmer Bauabschnitt 1–3; Titel 2. Klassenzimmer Bauabschnitt 4; Titel 3. Freiklassen Bauabschnitt 4

CPV-Codes

39100000

Lose (1)

LOT-0001Generalsanierung Gymnasium Donauwörth BA4 - Schuleinrichtung, Lose Möblierung

Titel 1. Klassenzimmer Bauabschnitt 1–3 • Schülerstuhl: 84 St • Schülertisch: 84 St; Titel 2. Klassenzimmer Bauabschnitt 4 • Lehrertisch: 7 St • Blende unter Tisch: 7 St • Schülerstuhl: 192 St • Schülertisch: 192 St • Bilderklemmleisten: 41 St • Langwandtafeln: 12 St; Titel 3. Freiklassen Bauabschnitt 4 • Hocker türkis: 30 St • Hocker schwarzgrau: 30 St • Sitzelement linear grau: 4 St • Sitzelement linear schwarz: 4 St • Mobile Stellwand: 8 St • Verbindungselement Stellwand: 1 St • Regale: 2 St • Schränke (2-türig): 2 St • Polsterunterlagen: 16 St • Wangentische: 6 St • Podest rechteckig: 1 St • Leichtbautische: 12 St • Sofa breit: 4 St

39100000

Zuschlagskriterien

100

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Südbayern — München

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

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