VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPAnotice.framework_types.fa-wo-rcTED 115/2026

Forstbetrieb Kipfenberg: Kultursicherung / Ausgrasen

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

15.06.2026

Geschätzter Auftragswert

880.000 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

9

Eingegangene Angebote

18 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Regensburg (93053) — DE232

Ausführungsort

Kipfenberg (85110) — DE219

Beschreibung

Kultursicherung / Ausgrasen im Forstbetrieb Kipfenberg

CPV-Codes

77230000

Lose (9)

LOT-0001Revier Dörndorf

Ausgraßen von Forstkulturen im Revier Dörndorf des Forstbetriebs Kipfenberg

772300002026-06-012026-10-31

Zuschlagskriterien

Jeder Bieter kann Angebote für mehrere Lose abgeben. Jeder Bieter kann aber grundsätzlich (zu der Ausnahme s.u. Ziffer 6.) nur für zwei (2) Lose den Zuschlag erhalten. Angebote von Bietern, die mit einander verbunden im Sinne von § 15 AktG sind, werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für (teil)identische Bietergemeinschaften, Bietergemeinschaften mit verbundenen Unternehmen eines (anderen) Bieters oder beim Einsatz von Nachunternehmern, die in anderen Losen eingesetzt werden sollen, solange nicht bei Angebotslegung nachgewiesen ist, dass die Leistungsfähigkeit des jeweiligen verbundenen Unternehmens/ Nachunternehmers unabhängig von dem (anderen) Bieter bzw. dort beteiligten Unternehmen besteht. Der Zuschlag wird auf die insgesamt wirtschaftlichste Kombination aller Lose erteilt: Die Auswahl des in einem Los jeweils besten Angebots erfolgt auf Basis der (in den Vergabeunterlagen) bekannt gegebenen Zuschlagskriterien wie folgt, d.h. es gelten folgende Bedingungen zur Ermittlung desjenigen Loses, für das ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehreren Losen das wirtschaftlichste ist als in der angegebenen Höchstzahl an Losen: Das wirtschaftlichste Ergebnis wird ermittelt, indem die Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung nach der Größe der Preisabstände bzw. bei einer Preis-Leistungs-Wertung nach der Höhe der Punktabstände zwischen dem jeweiligen Erst- und dem jeweiligen Zweitplatzierten ausgerichtet wird. Der Auftraggeber errechnet unter Einsatz des Vergabeportals „Deutsche eVergabe“ aus den jeweiligen Bieterangaben zum Preis bzw. bei einer Preis-Leistungs-Wertung auf Basis der Punkte entsprechend dem vom Auftraggeber vorgegebenen Gewichtungsverhältnis eine Kennzahl (Z). D.h. die Kennzahl (Z) ist die gewichtete Punktzahl aus dem jeweiligen Angebotspreis je Los und, sofern einschlägig, den Punkten für die Leistungs-/ Qualitätskriterien auf das einzelne Angebot je Los. Der Auftraggeber erstellt für jedes Los eine Rangliste mit den Kennzahlen und den Differenzen zwischen den einzelnen Kennzahlen innerhalb eines Loses. Dann wird unter Berücksichtigung der Kennzahl (Z) die wirtschaftlichste Kombination aller Lose ermittelt. Dasjenige Los, in dem der Abstand/ die Differenz zwischen den Kennzahlen im Vergleich zu den anderen Losen am höchsten ist, wird als Erstes vergeben. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. Etwaige Angebote des ersten „bezuschlagten“ Auftragnehmers in anderen Losen werden dann gestrichen, fließen damit nicht mehr in die Differenzberechnung bei den Kennzahlen ein. Bei den weiteren Losen wird jeweils unter Neuberechnung der Differenzen der Kennzahl (Z) bei einem weiteren Zuschlag entsprechend vorstehender Systematik verfahren. D.h. es bleiben Differenzen solcher Angebote unberücksichtigt, die von Bietern eingereicht wurden, die bereits bei einem anderen Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben. Sollte(n) bei einem Los a) alle Angebote aufgrund vorstehender Systematik entfallen oder b) nur ein Angebot eingegangen sein, erhält hier – ausnahmsweise abweichend von der Zuschlagslimitierung auf zwei (2) Lose – der Bieter, dessen Angebot in diesem Los ohne die Streichung nach vorstehend Ziffer 4 bzw. 5 das wirtschaftlichste wäre, den Zuschlag, vorbehaltlich einer nochmaligen Prüfung der Eignung und der Einhaltung etwaiger bei der Eignung oder im Vertrag formulierter Mindestanforderungen (z.B. zu den Umsatz- oder Beschäftigtenzahlen oder verfügbaren Maschinen). Die Zuteilung eines 2. Loses an einen Bieter kann nur einmalig erfolgen, sollte ein drittes Angebot dieses Bieters bei einem anderen Los ebenfalls aufgrund dieser Ausnahme den Zuschlag erhalten, ist entsprechend der Systematik nach Ziffern 1 – 5 dem nächst wirtschaftlichen Angebot der Zuschlag in dem Los zu erteilen. Vorstehende Regelungen geltend in der Folge jeweils entsprechend. Sollte nach dem Vorstehenden in einzelnen Losen kein Zuschlag erfolgen können, wird der Auftraggeber das entsprechende Los in einem gesonderten Verfahren – ggf. nach Durchführung einer Interimsvergabe – vergeben.
LOT-0002Revier Kipfenberg

Ausgrasen von Kulturflächen im Revier Kipfenberg

772300002026-06-012026-10-31

Zuschlagskriterien

Jeder Bieter kann Angebote für mehrere Lose abgeben. Jeder Bieter kann aber grundsätzlich (zu der Ausnahme s.u. Ziffer 6.) nur für zwei (2) Lose den Zuschlag erhalten. Angebote von Bietern, die mit einander verbunden im Sinne von § 15 AktG sind, werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für (teil)identische Bietergemeinschaften, Bietergemeinschaften mit verbundenen Unternehmen eines (anderen) Bieters oder beim Einsatz von Nachunternehmern, die in anderen Losen eingesetzt werden sollen, solange nicht bei Angebotslegung nachgewiesen ist, dass die Leistungsfähigkeit des jeweiligen verbundenen Unternehmens/ Nachunternehmers unabhängig von dem (anderen) Bieter bzw. dort beteiligten Unternehmen besteht. Der Zuschlag wird auf die insgesamt wirtschaftlichste Kombination aller Lose erteilt: Die Auswahl des in einem Los jeweils besten Angebots erfolgt auf Basis der (in den Vergabeunterlagen) bekannt gegebenen Zuschlagskriterien wie folgt, d.h. es gelten folgende Bedingungen zur Ermittlung desjenigen Loses, für das ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehreren Losen das wirtschaftlichste ist als in der angegebenen Höchstzahl an Losen: Das wirtschaftlichste Ergebnis wird ermittelt, indem die Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung nach der Größe der Preisabstände bzw. bei einer Preis-Leistungs-Wertung nach der Höhe der Punktabstände zwischen dem jeweiligen Erst- und dem jeweiligen Zweitplatzierten ausgerichtet wird. Der Auftraggeber errechnet unter Einsatz des Vergabeportals „Deutsche eVergabe“ aus den jeweiligen Bieterangaben zum Preis bzw. bei einer Preis-Leistungs-Wertung auf Basis der Punkte entsprechend dem vom Auftraggeber vorgegebenen Gewichtungsverhältnis eine Kennzahl (Z). D.h. die Kennzahl (Z) ist die gewichtete Punktzahl aus dem jeweiligen Angebotspreis je Los und, sofern einschlägig, den Punkten für die Leistungs-/ Qualitätskriterien auf das einzelne Angebot je Los. Der Auftraggeber erstellt für jedes Los eine Rangliste mit den Kennzahlen und den Differenzen zwischen den einzelnen Kennzahlen innerhalb eines Loses. Dann wird unter Berücksichtigung der Kennzahl (Z) die wirtschaftlichste Kombination aller Lose ermittelt. Dasjenige Los, in dem der Abstand/ die Differenz zwischen den Kennzahlen im Vergleich zu den anderen Losen am höchsten ist, wird als Erstes vergeben. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. Etwaige Angebote des ersten „bezuschlagten“ Auftragnehmers in anderen Losen werden dann gestrichen, fließen damit nicht mehr in die Differenzberechnung bei den Kennzahlen ein. Bei den weiteren Losen wird jeweils unter Neuberechnung der Differenzen der Kennzahl (Z) bei einem weiteren Zuschlag entsprechend vorstehender Systematik verfahren. D.h. es bleiben Differenzen solcher Angebote unberücksichtigt, die von Bietern eingereicht wurden, die bereits bei einem anderen Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben. Sollte(n) bei einem Los a) alle Angebote aufgrund vorstehender Systematik entfallen oder b) nur ein Angebot eingegangen sein, erhält hier – ausnahmsweise abweichend von der Zuschlagslimitierung auf zwei (2) Lose – der Bieter, dessen Angebot in diesem Los ohne die Streichung nach vorstehend Ziffer 4 bzw. 5 das wirtschaftlichste wäre, den Zuschlag, vorbehaltlich einer nochmaligen Prüfung der Eignung und der Einhaltung etwaiger bei der Eignung oder im Vertrag formulierter Mindestanforderungen (z.B. zu den Umsatz- oder Beschäftigtenzahlen oder verfügbaren Maschinen). Die Zuteilung eines 2. Loses an einen Bieter kann nur einmalig erfolgen, sollte ein drittes Angebot dieses Bieters bei einem anderen Los ebenfalls aufgrund dieser Ausnahme den Zuschlag erhalten, ist entsprechend der Systematik nach Ziffern 1 – 5 dem nächst wirtschaftlichen Angebot der Zuschlag in dem Los zu erteilen. Vorstehende Regelungen geltend in der Folge jeweils entsprechend. Sollte nach dem Vorstehenden in einzelnen Losen kein Zuschlag erfolgen können, wird der Auftraggeber das entsprechende Los in einem gesonderten Verfahren – ggf. nach Durchführung einer Interimsvergabe – vergeben.
LOT-0003Revier Rapperszell

Ausgrasen der Kulturflächen im Revier Rapperszell

772300002026-06-012026-10-31

Zuschlagskriterien

Jeder Bieter kann Angebote für mehrere Lose abgeben. Jeder Bieter kann aber grundsätzlich (zu der Ausnahme s.u. Ziffer 6.) nur für zwei (2) Lose den Zuschlag erhalten. Angebote von Bietern, die mit einander verbunden im Sinne von § 15 AktG sind, werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für (teil)identische Bietergemeinschaften, Bietergemeinschaften mit verbundenen Unternehmen eines (anderen) Bieters oder beim Einsatz von Nachunternehmern, die in anderen Losen eingesetzt werden sollen, solange nicht bei Angebotslegung nachgewiesen ist, dass die Leistungsfähigkeit des jeweiligen verbundenen Unternehmens/ Nachunternehmers unabhängig von dem (anderen) Bieter bzw. dort beteiligten Unternehmen besteht. Der Zuschlag wird auf die insgesamt wirtschaftlichste Kombination aller Lose erteilt: Die Auswahl des in einem Los jeweils besten Angebots erfolgt auf Basis der (in den Vergabeunterlagen) bekannt gegebenen Zuschlagskriterien wie folgt, d.h. es gelten folgende Bedingungen zur Ermittlung desjenigen Loses, für das ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehreren Losen das wirtschaftlichste ist als in der angegebenen Höchstzahl an Losen: Das wirtschaftlichste Ergebnis wird ermittelt, indem die Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung nach der Größe der Preisabstände bzw. bei einer Preis-Leistungs-Wertung nach der Höhe der Punktabstände zwischen dem jeweiligen Erst- und dem jeweiligen Zweitplatzierten ausgerichtet wird. Der Auftraggeber errechnet unter Einsatz des Vergabeportals „Deutsche eVergabe“ aus den jeweiligen Bieterangaben zum Preis bzw. bei einer Preis-Leistungs-Wertung auf Basis der Punkte entsprechend dem vom Auftraggeber vorgegebenen Gewichtungsverhältnis eine Kennzahl (Z). D.h. die Kennzahl (Z) ist die gewichtete Punktzahl aus dem jeweiligen Angebotspreis je Los und, sofern einschlägig, den Punkten für die Leistungs-/ Qualitätskriterien auf das einzelne Angebot je Los. Der Auftraggeber erstellt für jedes Los eine Rangliste mit den Kennzahlen und den Differenzen zwischen den einzelnen Kennzahlen innerhalb eines Loses. Dann wird unter Berücksichtigung der Kennzahl (Z) die wirtschaftlichste Kombination aller Lose ermittelt. Dasjenige Los, in dem der Abstand/ die Differenz zwischen den Kennzahlen im Vergleich zu den anderen Losen am höchsten ist, wird als Erstes vergeben. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. Etwaige Angebote des ersten „bezuschlagten“ Auftragnehmers in anderen Losen werden dann gestrichen, fließen damit nicht mehr in die Differenzberechnung bei den Kennzahlen ein. Bei den weiteren Losen wird jeweils unter Neuberechnung der Differenzen der Kennzahl (Z) bei einem weiteren Zuschlag entsprechend vorstehender Systematik verfahren. D.h. es bleiben Differenzen solcher Angebote unberücksichtigt, die von Bietern eingereicht wurden, die bereits bei einem anderen Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben. Sollte(n) bei einem Los a) alle Angebote aufgrund vorstehender Systematik entfallen oder b) nur ein Angebot eingegangen sein, erhält hier – ausnahmsweise abweichend von der Zuschlagslimitierung auf zwei (2) Lose – der Bieter, dessen Angebot in diesem Los ohne die Streichung nach vorstehend Ziffer 4 bzw. 5 das wirtschaftlichste wäre, den Zuschlag, vorbehaltlich einer nochmaligen Prüfung der Eignung und der Einhaltung etwaiger bei der Eignung oder im Vertrag formulierter Mindestanforderungen (z.B. zu den Umsatz- oder Beschäftigtenzahlen oder verfügbaren Maschinen). Die Zuteilung eines 2. Loses an einen Bieter kann nur einmalig erfolgen, sollte ein drittes Angebot dieses Bieters bei einem anderen Los ebenfalls aufgrund dieser Ausnahme den Zuschlag erhalten, ist entsprechend der Systematik nach Ziffern 1 – 5 dem nächst wirtschaftlichen Angebot der Zuschlag in dem Los zu erteilen. Vorstehende Regelungen geltend in der Folge jeweils entsprechend. Sollte nach dem Vorstehenden in einzelnen Losen kein Zuschlag erfolgen können, wird der Auftraggeber das entsprechende Los in einem gesonderten Verfahren – ggf. nach Durchführung einer Interimsvergabe – vergeben.
LOT-0004Revier Pfünz

Ausgrasen der Forstkulturen im Forstrevier Pfünz

772300002026-06-012026-10-31

Zuschlagskriterien

Jeder Bieter kann Angebote für mehrere Lose abgeben. Jeder Bieter kann aber grundsätzlich (zu der Ausnahme s.u. Ziffer 6.) nur für zwei (2) Lose den Zuschlag erhalten. Angebote von Bietern, die mit einander verbunden im Sinne von § 15 AktG sind, werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für (teil)identische Bietergemeinschaften, Bietergemeinschaften mit verbundenen Unternehmen eines (anderen) Bieters oder beim Einsatz von Nachunternehmern, die in anderen Losen eingesetzt werden sollen, solange nicht bei Angebotslegung nachgewiesen ist, dass die Leistungsfähigkeit des jeweiligen verbundenen Unternehmens/ Nachunternehmers unabhängig von dem (anderen) Bieter bzw. dort beteiligten Unternehmen besteht. Der Zuschlag wird auf die insgesamt wirtschaftlichste Kombination aller Lose erteilt: Die Auswahl des in einem Los jeweils besten Angebots erfolgt auf Basis der (in den Vergabeunterlagen) bekannt gegebenen Zuschlagskriterien wie folgt, d.h. es gelten folgende Bedingungen zur Ermittlung desjenigen Loses, für das ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehreren Losen das wirtschaftlichste ist als in der angegebenen Höchstzahl an Losen: Das wirtschaftlichste Ergebnis wird ermittelt, indem die Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung nach der Größe der Preisabstände bzw. bei einer Preis-Leistungs-Wertung nach der Höhe der Punktabstände zwischen dem jeweiligen Erst- und dem jeweiligen Zweitplatzierten ausgerichtet wird. Der Auftraggeber errechnet unter Einsatz des Vergabeportals „Deutsche eVergabe“ aus den jeweiligen Bieterangaben zum Preis bzw. bei einer Preis-Leistungs-Wertung auf Basis der Punkte entsprechend dem vom Auftraggeber vorgegebenen Gewichtungsverhältnis eine Kennzahl (Z). D.h. die Kennzahl (Z) ist die gewichtete Punktzahl aus dem jeweiligen Angebotspreis je Los und, sofern einschlägig, den Punkten für die Leistungs-/ Qualitätskriterien auf das einzelne Angebot je Los. Der Auftraggeber erstellt für jedes Los eine Rangliste mit den Kennzahlen und den Differenzen zwischen den einzelnen Kennzahlen innerhalb eines Loses. Dann wird unter Berücksichtigung der Kennzahl (Z) die wirtschaftlichste Kombination aller Lose ermittelt. Dasjenige Los, in dem der Abstand/ die Differenz zwischen den Kennzahlen im Vergleich zu den anderen Losen am höchsten ist, wird als Erstes vergeben. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. Etwaige Angebote des ersten „bezuschlagten“ Auftragnehmers in anderen Losen werden dann gestrichen, fließen damit nicht mehr in die Differenzberechnung bei den Kennzahlen ein. Bei den weiteren Losen wird jeweils unter Neuberechnung der Differenzen der Kennzahl (Z) bei einem weiteren Zuschlag entsprechend vorstehender Systematik verfahren. D.h. es bleiben Differenzen solcher Angebote unberücksichtigt, die von Bietern eingereicht wurden, die bereits bei einem anderen Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben. Sollte(n) bei einem Los a) alle Angebote aufgrund vorstehender Systematik entfallen oder b) nur ein Angebot eingegangen sein, erhält hier – ausnahmsweise abweichend von der Zuschlagslimitierung auf zwei (2) Lose – der Bieter, dessen Angebot in diesem Los ohne die Streichung nach vorstehend Ziffer 4 bzw. 5 das wirtschaftlichste wäre, den Zuschlag, vorbehaltlich einer nochmaligen Prüfung der Eignung und der Einhaltung etwaiger bei der Eignung oder im Vertrag formulierter Mindestanforderungen (z.B. zu den Umsatz- oder Beschäftigtenzahlen oder verfügbaren Maschinen). Die Zuteilung eines 2. Loses an einen Bieter kann nur einmalig erfolgen, sollte ein drittes Angebot dieses Bieters bei einem anderen Los ebenfalls aufgrund dieser Ausnahme den Zuschlag erhalten, ist entsprechend der Systematik nach Ziffern 1 – 5 dem nächst wirtschaftlichen Angebot der Zuschlag in dem Los zu erteilen. Vorstehende Regelungen geltend in der Folge jeweils entsprechend. Sollte nach dem Vorstehenden in einzelnen Losen kein Zuschlag erfolgen können, wird der Auftraggeber das entsprechende Los in einem gesonderten Verfahren – ggf. nach Durchführung einer Interimsvergabe – vergeben.
LOT-0005Revier Gungolding

Ausgrasen der Kulturflächen im Forstrevier Gungolding

772300002026-06-012026-10-31

Zuschlagskriterien

Jeder Bieter kann Angebote für mehrere Lose abgeben. Jeder Bieter kann aber grundsätzlich (zu der Ausnahme s.u. Ziffer 6.) nur für zwei (2) Lose den Zuschlag erhalten. Angebote von Bietern, die mit einander verbunden im Sinne von § 15 AktG sind, werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für (teil)identische Bietergemeinschaften, Bietergemeinschaften mit verbundenen Unternehmen eines (anderen) Bieters oder beim Einsatz von Nachunternehmern, die in anderen Losen eingesetzt werden sollen, solange nicht bei Angebotslegung nachgewiesen ist, dass die Leistungsfähigkeit des jeweiligen verbundenen Unternehmens/ Nachunternehmers unabhängig von dem (anderen) Bieter bzw. dort beteiligten Unternehmen besteht. Der Zuschlag wird auf die insgesamt wirtschaftlichste Kombination aller Lose erteilt: Die Auswahl des in einem Los jeweils besten Angebots erfolgt auf Basis der (in den Vergabeunterlagen) bekannt gegebenen Zuschlagskriterien wie folgt, d.h. es gelten folgende Bedingungen zur Ermittlung desjenigen Loses, für das ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehreren Losen das wirtschaftlichste ist als in der angegebenen Höchstzahl an Losen: Das wirtschaftlichste Ergebnis wird ermittelt, indem die Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung nach der Größe der Preisabstände bzw. bei einer Preis-Leistungs-Wertung nach der Höhe der Punktabstände zwischen dem jeweiligen Erst- und dem jeweiligen Zweitplatzierten ausgerichtet wird. Der Auftraggeber errechnet unter Einsatz des Vergabeportals „Deutsche eVergabe“ aus den jeweiligen Bieterangaben zum Preis bzw. bei einer Preis-Leistungs-Wertung auf Basis der Punkte entsprechend dem vom Auftraggeber vorgegebenen Gewichtungsverhältnis eine Kennzahl (Z). D.h. die Kennzahl (Z) ist die gewichtete Punktzahl aus dem jeweiligen Angebotspreis je Los und, sofern einschlägig, den Punkten für die Leistungs-/ Qualitätskriterien auf das einzelne Angebot je Los. Der Auftraggeber erstellt für jedes Los eine Rangliste mit den Kennzahlen und den Differenzen zwischen den einzelnen Kennzahlen innerhalb eines Loses. Dann wird unter Berücksichtigung der Kennzahl (Z) die wirtschaftlichste Kombination aller Lose ermittelt. Dasjenige Los, in dem der Abstand/ die Differenz zwischen den Kennzahlen im Vergleich zu den anderen Losen am höchsten ist, wird als Erstes vergeben. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. Etwaige Angebote des ersten „bezuschlagten“ Auftragnehmers in anderen Losen werden dann gestrichen, fließen damit nicht mehr in die Differenzberechnung bei den Kennzahlen ein. Bei den weiteren Losen wird jeweils unter Neuberechnung der Differenzen der Kennzahl (Z) bei einem weiteren Zuschlag entsprechend vorstehender Systematik verfahren. D.h. es bleiben Differenzen solcher Angebote unberücksichtigt, die von Bietern eingereicht wurden, die bereits bei einem anderen Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben. Sollte(n) bei einem Los a) alle Angebote aufgrund vorstehender Systematik entfallen oder b) nur ein Angebot eingegangen sein, erhält hier – ausnahmsweise abweichend von der Zuschlagslimitierung auf zwei (2) Lose – der Bieter, dessen Angebot in diesem Los ohne die Streichung nach vorstehend Ziffer 4 bzw. 5 das wirtschaftlichste wäre, den Zuschlag, vorbehaltlich einer nochmaligen Prüfung der Eignung und der Einhaltung etwaiger bei der Eignung oder im Vertrag formulierter Mindestanforderungen (z.B. zu den Umsatz- oder Beschäftigtenzahlen oder verfügbaren Maschinen). Die Zuteilung eines 2. Loses an einen Bieter kann nur einmalig erfolgen, sollte ein drittes Angebot dieses Bieters bei einem anderen Los ebenfalls aufgrund dieser Ausnahme den Zuschlag erhalten, ist entsprechend der Systematik nach Ziffern 1 – 5 dem nächst wirtschaftlichen Angebot der Zuschlag in dem Los zu erteilen. Vorstehende Regelungen geltend in der Folge jeweils entsprechend. Sollte nach dem Vorstehenden in einzelnen Losen kein Zuschlag erfolgen können, wird der Auftraggeber das entsprechende Los in einem gesonderten Verfahren – ggf. nach Durchführung einer Interimsvergabe – vergeben.
LOT-0006Revier Kösching

Ausgrasen der Forstkulturen im Forstrevier Kösching

772300002026-06-012026-10-31

Zuschlagskriterien

Jeder Bieter kann Angebote für mehrere Lose abgeben. Jeder Bieter kann aber grundsätzlich (zu der Ausnahme s.u. Ziffer 6.) nur für zwei (2) Lose den Zuschlag erhalten. Angebote von Bietern, die mit einander verbunden im Sinne von § 15 AktG sind, werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für (teil)identische Bietergemeinschaften, Bietergemeinschaften mit verbundenen Unternehmen eines (anderen) Bieters oder beim Einsatz von Nachunternehmern, die in anderen Losen eingesetzt werden sollen, solange nicht bei Angebotslegung nachgewiesen ist, dass die Leistungsfähigkeit des jeweiligen verbundenen Unternehmens/ Nachunternehmers unabhängig von dem (anderen) Bieter bzw. dort beteiligten Unternehmen besteht. Der Zuschlag wird auf die insgesamt wirtschaftlichste Kombination aller Lose erteilt: Die Auswahl des in einem Los jeweils besten Angebots erfolgt auf Basis der (in den Vergabeunterlagen) bekannt gegebenen Zuschlagskriterien wie folgt, d.h. es gelten folgende Bedingungen zur Ermittlung desjenigen Loses, für das ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehreren Losen das wirtschaftlichste ist als in der angegebenen Höchstzahl an Losen: Das wirtschaftlichste Ergebnis wird ermittelt, indem die Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung nach der Größe der Preisabstände bzw. bei einer Preis-Leistungs-Wertung nach der Höhe der Punktabstände zwischen dem jeweiligen Erst- und dem jeweiligen Zweitplatzierten ausgerichtet wird. Der Auftraggeber errechnet unter Einsatz des Vergabeportals „Deutsche eVergabe“ aus den jeweiligen Bieterangaben zum Preis bzw. bei einer Preis-Leistungs-Wertung auf Basis der Punkte entsprechend dem vom Auftraggeber vorgegebenen Gewichtungsverhältnis eine Kennzahl (Z). D.h. die Kennzahl (Z) ist die gewichtete Punktzahl aus dem jeweiligen Angebotspreis je Los und, sofern einschlägig, den Punkten für die Leistungs-/ Qualitätskriterien auf das einzelne Angebot je Los. Der Auftraggeber erstellt für jedes Los eine Rangliste mit den Kennzahlen und den Differenzen zwischen den einzelnen Kennzahlen innerhalb eines Loses. Dann wird unter Berücksichtigung der Kennzahl (Z) die wirtschaftlichste Kombination aller Lose ermittelt. Dasjenige Los, in dem der Abstand/ die Differenz zwischen den Kennzahlen im Vergleich zu den anderen Losen am höchsten ist, wird als Erstes vergeben. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. Etwaige Angebote des ersten „bezuschlagten“ Auftragnehmers in anderen Losen werden dann gestrichen, fließen damit nicht mehr in die Differenzberechnung bei den Kennzahlen ein. Bei den weiteren Losen wird jeweils unter Neuberechnung der Differenzen der Kennzahl (Z) bei einem weiteren Zuschlag entsprechend vorstehender Systematik verfahren. D.h. es bleiben Differenzen solcher Angebote unberücksichtigt, die von Bietern eingereicht wurden, die bereits bei einem anderen Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben. Sollte(n) bei einem Los a) alle Angebote aufgrund vorstehender Systematik entfallen oder b) nur ein Angebot eingegangen sein, erhält hier – ausnahmsweise abweichend von der Zuschlagslimitierung auf zwei (2) Lose – der Bieter, dessen Angebot in diesem Los ohne die Streichung nach vorstehend Ziffer 4 bzw. 5 das wirtschaftlichste wäre, den Zuschlag, vorbehaltlich einer nochmaligen Prüfung der Eignung und der Einhaltung etwaiger bei der Eignung oder im Vertrag formulierter Mindestanforderungen (z.B. zu den Umsatz- oder Beschäftigtenzahlen oder verfügbaren Maschinen). Die Zuteilung eines 2. Loses an einen Bieter kann nur einmalig erfolgen, sollte ein drittes Angebot dieses Bieters bei einem anderen Los ebenfalls aufgrund dieser Ausnahme den Zuschlag erhalten, ist entsprechend der Systematik nach Ziffern 1 – 5 dem nächst wirtschaftlichen Angebot der Zuschlag in dem Los zu erteilen. Vorstehende Regelungen geltend in der Folge jeweils entsprechend. Sollte nach dem Vorstehenden in einzelnen Losen kein Zuschlag erfolgen können, wird der Auftraggeber das entsprechende Los in einem gesonderten Verfahren – ggf. nach Durchführung einer Interimsvergabe – vergeben.
LOT-0007Revier Breitenfurt

Ausgrasen der Forstkulturen im Forstrevier Breitenfurt

772300002026-06-012026-10-31

Zuschlagskriterien

Jeder Bieter kann Angebote für mehrere Lose abgeben. Jeder Bieter kann aber grundsätzlich (zu der Ausnahme s.u. Ziffer 6.) nur für zwei (2) Lose den Zuschlag erhalten. Angebote von Bietern, die mit einander verbunden im Sinne von § 15 AktG sind, werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für (teil)identische Bietergemeinschaften, Bietergemeinschaften mit verbundenen Unternehmen eines (anderen) Bieters oder beim Einsatz von Nachunternehmern, die in anderen Losen eingesetzt werden sollen, solange nicht bei Angebotslegung nachgewiesen ist, dass die Leistungsfähigkeit des jeweiligen verbundenen Unternehmens/ Nachunternehmers unabhängig von dem (anderen) Bieter bzw. dort beteiligten Unternehmen besteht. Der Zuschlag wird auf die insgesamt wirtschaftlichste Kombination aller Lose erteilt: Die Auswahl des in einem Los jeweils besten Angebots erfolgt auf Basis der (in den Vergabeunterlagen) bekannt gegebenen Zuschlagskriterien wie folgt, d.h. es gelten folgende Bedingungen zur Ermittlung desjenigen Loses, für das ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehreren Losen das wirtschaftlichste ist als in der angegebenen Höchstzahl an Losen: Das wirtschaftlichste Ergebnis wird ermittelt, indem die Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung nach der Größe der Preisabstände bzw. bei einer Preis-Leistungs-Wertung nach der Höhe der Punktabstände zwischen dem jeweiligen Erst- und dem jeweiligen Zweitplatzierten ausgerichtet wird. Der Auftraggeber errechnet unter Einsatz des Vergabeportals „Deutsche eVergabe“ aus den jeweiligen Bieterangaben zum Preis bzw. bei einer Preis-Leistungs-Wertung auf Basis der Punkte entsprechend dem vom Auftraggeber vorgegebenen Gewichtungsverhältnis eine Kennzahl (Z). D.h. die Kennzahl (Z) ist die gewichtete Punktzahl aus dem jeweiligen Angebotspreis je Los und, sofern einschlägig, den Punkten für die Leistungs-/ Qualitätskriterien auf das einzelne Angebot je Los. Der Auftraggeber erstellt für jedes Los eine Rangliste mit den Kennzahlen und den Differenzen zwischen den einzelnen Kennzahlen innerhalb eines Loses. Dann wird unter Berücksichtigung der Kennzahl (Z) die wirtschaftlichste Kombination aller Lose ermittelt. Dasjenige Los, in dem der Abstand/ die Differenz zwischen den Kennzahlen im Vergleich zu den anderen Losen am höchsten ist, wird als Erstes vergeben. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. Etwaige Angebote des ersten „bezuschlagten“ Auftragnehmers in anderen Losen werden dann gestrichen, fließen damit nicht mehr in die Differenzberechnung bei den Kennzahlen ein. Bei den weiteren Losen wird jeweils unter Neuberechnung der Differenzen der Kennzahl (Z) bei einem weiteren Zuschlag entsprechend vorstehender Systematik verfahren. D.h. es bleiben Differenzen solcher Angebote unberücksichtigt, die von Bietern eingereicht wurden, die bereits bei einem anderen Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben. Sollte(n) bei einem Los a) alle Angebote aufgrund vorstehender Systematik entfallen oder b) nur ein Angebot eingegangen sein, erhält hier – ausnahmsweise abweichend von der Zuschlagslimitierung auf zwei (2) Lose – der Bieter, dessen Angebot in diesem Los ohne die Streichung nach vorstehend Ziffer 4 bzw. 5 das wirtschaftlichste wäre, den Zuschlag, vorbehaltlich einer nochmaligen Prüfung der Eignung und der Einhaltung etwaiger bei der Eignung oder im Vertrag formulierter Mindestanforderungen (z.B. zu den Umsatz- oder Beschäftigtenzahlen oder verfügbaren Maschinen). Die Zuteilung eines 2. Loses an einen Bieter kann nur einmalig erfolgen, sollte ein drittes Angebot dieses Bieters bei einem anderen Los ebenfalls aufgrund dieser Ausnahme den Zuschlag erhalten, ist entsprechend der Systematik nach Ziffern 1 – 5 dem nächst wirtschaftlichen Angebot der Zuschlag in dem Los zu erteilen. Vorstehende Regelungen geltend in der Folge jeweils entsprechend. Sollte nach dem Vorstehenden in einzelnen Losen kein Zuschlag erfolgen können, wird der Auftraggeber das entsprechende Los in einem gesonderten Verfahren – ggf. nach Durchführung einer Interimsvergabe – vergeben.
LOT-0008Revier Schernfeld

Ausgrasen der Forstkulturen im Forstrevier Schernfeld

772300002026-06-012026-10-31

Zuschlagskriterien

Jeder Bieter kann Angebote für mehrere Lose abgeben. Jeder Bieter kann aber grundsätzlich (zu der Ausnahme s.u. Ziffer 6.) nur für zwei (2) Lose den Zuschlag erhalten. Angebote von Bietern, die mit einander verbunden im Sinne von § 15 AktG sind, werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für (teil)identische Bietergemeinschaften, Bietergemeinschaften mit verbundenen Unternehmen eines (anderen) Bieters oder beim Einsatz von Nachunternehmern, die in anderen Losen eingesetzt werden sollen, solange nicht bei Angebotslegung nachgewiesen ist, dass die Leistungsfähigkeit des jeweiligen verbundenen Unternehmens/ Nachunternehmers unabhängig von dem (anderen) Bieter bzw. dort beteiligten Unternehmen besteht. Der Zuschlag wird auf die insgesamt wirtschaftlichste Kombination aller Lose erteilt: Die Auswahl des in einem Los jeweils besten Angebots erfolgt auf Basis der (in den Vergabeunterlagen) bekannt gegebenen Zuschlagskriterien wie folgt, d.h. es gelten folgende Bedingungen zur Ermittlung desjenigen Loses, für das ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehreren Losen das wirtschaftlichste ist als in der angegebenen Höchstzahl an Losen: Das wirtschaftlichste Ergebnis wird ermittelt, indem die Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung nach der Größe der Preisabstände bzw. bei einer Preis-Leistungs-Wertung nach der Höhe der Punktabstände zwischen dem jeweiligen Erst- und dem jeweiligen Zweitplatzierten ausgerichtet wird. Der Auftraggeber errechnet unter Einsatz des Vergabeportals „Deutsche eVergabe“ aus den jeweiligen Bieterangaben zum Preis bzw. bei einer Preis-Leistungs-Wertung auf Basis der Punkte entsprechend dem vom Auftraggeber vorgegebenen Gewichtungsverhältnis eine Kennzahl (Z). D.h. die Kennzahl (Z) ist die gewichtete Punktzahl aus dem jeweiligen Angebotspreis je Los und, sofern einschlägig, den Punkten für die Leistungs-/ Qualitätskriterien auf das einzelne Angebot je Los. Der Auftraggeber erstellt für jedes Los eine Rangliste mit den Kennzahlen und den Differenzen zwischen den einzelnen Kennzahlen innerhalb eines Loses. Dann wird unter Berücksichtigung der Kennzahl (Z) die wirtschaftlichste Kombination aller Lose ermittelt. Dasjenige Los, in dem der Abstand/ die Differenz zwischen den Kennzahlen im Vergleich zu den anderen Losen am höchsten ist, wird als Erstes vergeben. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. Etwaige Angebote des ersten „bezuschlagten“ Auftragnehmers in anderen Losen werden dann gestrichen, fließen damit nicht mehr in die Differenzberechnung bei den Kennzahlen ein. Bei den weiteren Losen wird jeweils unter Neuberechnung der Differenzen der Kennzahl (Z) bei einem weiteren Zuschlag entsprechend vorstehender Systematik verfahren. D.h. es bleiben Differenzen solcher Angebote unberücksichtigt, die von Bietern eingereicht wurden, die bereits bei einem anderen Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben. Sollte(n) bei einem Los a) alle Angebote aufgrund vorstehender Systematik entfallen oder b) nur ein Angebot eingegangen sein, erhält hier – ausnahmsweise abweichend von der Zuschlagslimitierung auf zwei (2) Lose – der Bieter, dessen Angebot in diesem Los ohne die Streichung nach vorstehend Ziffer 4 bzw. 5 das wirtschaftlichste wäre, den Zuschlag, vorbehaltlich einer nochmaligen Prüfung der Eignung und der Einhaltung etwaiger bei der Eignung oder im Vertrag formulierter Mindestanforderungen (z.B. zu den Umsatz- oder Beschäftigtenzahlen oder verfügbaren Maschinen). Die Zuteilung eines 2. Loses an einen Bieter kann nur einmalig erfolgen, sollte ein drittes Angebot dieses Bieters bei einem anderen Los ebenfalls aufgrund dieser Ausnahme den Zuschlag erhalten, ist entsprechend der Systematik nach Ziffern 1 – 5 dem nächst wirtschaftlichen Angebot der Zuschlag in dem Los zu erteilen. Vorstehende Regelungen geltend in der Folge jeweils entsprechend. Sollte nach dem Vorstehenden in einzelnen Losen kein Zuschlag erfolgen können, wird der Auftraggeber das entsprechende Los in einem gesonderten Verfahren – ggf. nach Durchführung einer Interimsvergabe – vergeben.
LOT-0009Revier Rupertsbuch

Ausgrasen der Forstkulturen im Forstrevier Rupertsbuch

772300002026-06-012026-10-31

Zuschlagskriterien

Jeder Bieter kann Angebote für mehrere Lose abgeben. Jeder Bieter kann aber grundsätzlich (zu der Ausnahme s.u. Ziffer 6.) nur für zwei (2) Lose den Zuschlag erhalten. Angebote von Bietern, die mit einander verbunden im Sinne von § 15 AktG sind, werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für (teil)identische Bietergemeinschaften, Bietergemeinschaften mit verbundenen Unternehmen eines (anderen) Bieters oder beim Einsatz von Nachunternehmern, die in anderen Losen eingesetzt werden sollen, solange nicht bei Angebotslegung nachgewiesen ist, dass die Leistungsfähigkeit des jeweiligen verbundenen Unternehmens/ Nachunternehmers unabhängig von dem (anderen) Bieter bzw. dort beteiligten Unternehmen besteht. Der Zuschlag wird auf die insgesamt wirtschaftlichste Kombination aller Lose erteilt: Die Auswahl des in einem Los jeweils besten Angebots erfolgt auf Basis der (in den Vergabeunterlagen) bekannt gegebenen Zuschlagskriterien wie folgt, d.h. es gelten folgende Bedingungen zur Ermittlung desjenigen Loses, für das ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehreren Losen das wirtschaftlichste ist als in der angegebenen Höchstzahl an Losen: Das wirtschaftlichste Ergebnis wird ermittelt, indem die Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung nach der Größe der Preisabstände bzw. bei einer Preis-Leistungs-Wertung nach der Höhe der Punktabstände zwischen dem jeweiligen Erst- und dem jeweiligen Zweitplatzierten ausgerichtet wird. Der Auftraggeber errechnet unter Einsatz des Vergabeportals „Deutsche eVergabe“ aus den jeweiligen Bieterangaben zum Preis bzw. bei einer Preis-Leistungs-Wertung auf Basis der Punkte entsprechend dem vom Auftraggeber vorgegebenen Gewichtungsverhältnis eine Kennzahl (Z). D.h. die Kennzahl (Z) ist die gewichtete Punktzahl aus dem jeweiligen Angebotspreis je Los und, sofern einschlägig, den Punkten für die Leistungs-/ Qualitätskriterien auf das einzelne Angebot je Los. Der Auftraggeber erstellt für jedes Los eine Rangliste mit den Kennzahlen und den Differenzen zwischen den einzelnen Kennzahlen innerhalb eines Loses. Dann wird unter Berücksichtigung der Kennzahl (Z) die wirtschaftlichste Kombination aller Lose ermittelt. Dasjenige Los, in dem der Abstand/ die Differenz zwischen den Kennzahlen im Vergleich zu den anderen Losen am höchsten ist, wird als Erstes vergeben. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. Etwaige Angebote des ersten „bezuschlagten“ Auftragnehmers in anderen Losen werden dann gestrichen, fließen damit nicht mehr in die Differenzberechnung bei den Kennzahlen ein. Bei den weiteren Losen wird jeweils unter Neuberechnung der Differenzen der Kennzahl (Z) bei einem weiteren Zuschlag entsprechend vorstehender Systematik verfahren. D.h. es bleiben Differenzen solcher Angebote unberücksichtigt, die von Bietern eingereicht wurden, die bereits bei einem anderen Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben. Sollte(n) bei einem Los a) alle Angebote aufgrund vorstehender Systematik entfallen oder b) nur ein Angebot eingegangen sein, erhält hier – ausnahmsweise abweichend von der Zuschlagslimitierung auf zwei (2) Lose – der Bieter, dessen Angebot in diesem Los ohne die Streichung nach vorstehend Ziffer 4 bzw. 5 das wirtschaftlichste wäre, den Zuschlag, vorbehaltlich einer nochmaligen Prüfung der Eignung und der Einhaltung etwaiger bei der Eignung oder im Vertrag formulierter Mindestanforderungen (z.B. zu den Umsatz- oder Beschäftigtenzahlen oder verfügbaren Maschinen). Die Zuteilung eines 2. Loses an einen Bieter kann nur einmalig erfolgen, sollte ein drittes Angebot dieses Bieters bei einem anderen Los ebenfalls aufgrund dieser Ausnahme den Zuschlag erhalten, ist entsprechend der Systematik nach Ziffern 1 – 5 dem nächst wirtschaftlichen Angebot der Zuschlag in dem Los zu erteilen. Vorstehende Regelungen geltend in der Folge jeweils entsprechend. Sollte nach dem Vorstehenden in einzelnen Losen kein Zuschlag erfolgen können, wird der Auftraggeber das entsprechende Los in einem gesonderten Verfahren – ggf. nach Durchführung einer Interimsvergabe – vergeben.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern — Ansbach

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