Neubau Einfeldhalle mit Turnhallenumbau und Freiflächengestaltung für die Kemmleroberschule
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Los 010a Trockenbauarbeiten
CPV-Codes
Lose (1)
Neubau Einfeldhalle mit Turnhallenumbau und Freiflächengestaltung für die Kemmleroberschule Los 010a - 152 m² TB-Wände, -Vorsatzschalen, teilw. mit Akustik- bzw. BS-Anforderungen im Bestandsbau - 500 m² Unterdecken, teilw. Freitragend, tlw. mit Akustik- bzw. BS- Anforderungen im Bestandsbau - 1 St Selbsttragendes Raum in Raum System, freistehend, Außenmaße L x B x H in mm: 1870 x 1760 x 3100 - 310 m² TB-Wände, -Vorsatzschalen, teilw. mit Akustik- bzw. BS-Anforderungen im Neubau - 330 m² Unterdecken, teilw. mit Akustik- bzw. BS-Anforderungen im Neubau
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen — Leipzig
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.