Tunnel Rastatt / NBS Bashaide – Rastatt Süd
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
- Oberleitungsneubau Strecke 4280, StA 1 - Oberleitungsneubau der Strecke 4280 zwischen Bashaide und Rastatt Süd (Abzw. Bashaide – Übf Kreuzacker – Tunnel Rastatt – Rastatt Süd) - Neubau der Oberleitungsanlage im Tunnel Rastatt - Auflösung/Umbau des Abzweigs Rastatt-Süd
CPV-Codes
Lose (1)
- Oberleitungsneubau Strecke 4280, StA 1 - Oberleitungsneubau der Strecke 4280 zwischen Bashaide und Rastatt Süd (Abzw. Bashaide – Übf Kreuzacker – Tunnel Rastatt – Rastatt Süd) - Neubau der Oberleitungsanlage im Tunnel Rastatt - Auflösung/Umbau des Abzweigs Rastatt-Süd
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.