OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragTED 115/2026

Objektplanung

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Barendorf (21397) — DE935

Ausführungsort

Süttofer Weg 17-19, Neetze (21398) — DE935

Ausgewählte Bewerber

3

Beschreibung

Die Samtgemeinde Ostheide plant die Neubauten einer zweizügigen Ganztagsgrundschule mit Erweiterungsmöglichkeiten sowie einer Zweifeldsporthalle in Neetze. Die beiden Neubauten sollen die vorhandene Grundschule und Sporthalle in Neetze ersetzen. Der Standort für die Neubauten befinden sich im Bereich des Sportplatzes in Neetze. Für die Standorte der neuen Grundschule und der neuen Sporthalle sind bereits Vorplanungen über mögliche Standorte erfolgt (siehe beigefügten Anlagen). Der Auftrag umfasst die Objektplanung Gebäude (§35 Abs. 1 Gebäude, Honorarzone III, Basissatz, Alle Leistungsphasen zu 100%, NK 6%) für den Neubau einer zweizügigen Ganztagsgrundschule mit Erweiterungsmöglichkeiten (verbindlicher Auftragsbestandteil). Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, die Objektplanung Gebäude für den Neubau einer Zweifeldsporthalle als optionale Leistung zusätzlich zu beauftragen. Die Realisierung der Sporthalle steht unter dem Vorbehalt einer gesonderten Entscheidungsfindung; ein Anspruch auf Abruf der optionalen Leistung besteht nicht. Der geschätzte Auftragswert umfasst den möglichen Abruf der Option Sporthalle. Auf die Anlage_Pädagogische Konzept und weitere Projektunterlagen wird ausdrücklich hingewiesen und sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

CPV-Codes

7130000071000000

Lose (1)

LOT-0001Objektplanung

Es werden §35 Abs. 1 Gebäude, Honorarzone III, Basissatz, Alle Leistungsphasen zu 100%, NK 6% Anrechenbare Kosten: Baukostenschätzung der Grundschule: KG 300: 7.800.000,00 EUR (netto) KG 400: 3.438.655,46 EUR (netto) Die Baukosten (KG300+KG400) für die Zweifeldsporthalle werden auf 4.462.500,00 EUR (netto) geschätzt.

7130000071000000

Zuschlagskriterien

Darstellung der Projektleitung unter Berücksichtigung folgen-der Aspekte: - Darstellung der fachspezifischen Qualifikationen der Projekt-leitung - Darstellung der vergleichbaren persönlichen Referen-zen/Erfahrungen der Projektleitung (beachte: mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Projektleitung) aus den letzten 8 Jahren (ab 01.06.2018) Jeder Spiegelstrich stellt einen Bewertungsaspekt dar.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung — Lüneburg

Das deutsche Vergaberecht enthält Rügeobliegenheiten der Bewerber*innen, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.