VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragTED 115/2026

Sanitär- und Heizungsarbeiten

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

26.05.2026

Geschätzter Auftragswert

407.000 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

3 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Hoppegarten (15366) — DE409

Beschreibung

Die Maßnahme umfasst die vollständige Erneuerung der sanitärtechnischen Anlagen. Die Abwasserleitungen werden unterhalb des Fundaments verlegt und über Kontrollschächte zugänglich gemacht. Im Küchenbereich ist ein Fettabscheider mit Probeentnahmeschacht vorgesehen. Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral über elektrische Durchlauferhitzer. Alle Rohrleitungen werden gedämmt und mit leichtem Gefälle verlegt, da das Gebäude unbeheizt ist und die Trinkwasseranlage bei Frost entleert werden muss. Zwei Außenzapfstellen ermöglichen die Bewässerung der Grünflächen.

CPV-Codes

45315000

Lose (1)

LOT-0001Sanitär- und Heizungsarbeiten

Gegenstand der Vergabe sind Bauleistungen im Rahmen der Zuwendungsmaßnahme Rennbahn Hoppegarten - Haupttribüne am Standort Goetheallee 1, 15366 Hoppegarten. Die Maßnahme umfasst die bauliche Instandsetzung, Anpassung und teilweise Erneuerung der bestehenden Haupttribüne. Die Arbeiten erfolgen überwiegend im Bestand und in Abstimmung mit parallel ausgeführten Gewerken.

453150002026-06-152028-12-31

Zuschlagskriterien

Maßgeblich für die Wertung ist der angebotene Gesamtpreis. Die Bewertung des Preisangebots erfolgt auf Basis der wertungsrelevanten Netto-Angebotsgesamtsumme gemäß dem Leistungsverzeichnis unter Einschluss etwaiger Bedarfspositionen.

Auftragnehmer

309.595 €
309.595 €
309.595 €

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Landes Brandenburg — Potsdam

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind

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