Gem. Wennigsen - Neubau Mensa - Parkettarbeiten
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Die Sophie Scholl Gesamtschule Wennigsen soll um eine Mensa/Aula mit Versammlungsstätte sowie zusätzlichen Unterrichtsräumen erweitert werden. Es handelt sich um ein Neubauprojekt. Das entstehende Gebäude positioniert sich im östlichen Teil des Grundstücks zwischen der Sporthalle und der Argestorfer Straße. Der Neubau setzt sich aus zwei Geschossen mit einem Zwischengeschoss für die Technik zusammen. Im Erdgeschoss befindet sich der große Mensa- bzw. Veranstaltungsraum, der Küchenbereich mit Ausgabe und Lehrküche sowie die Sanitärräume. Im Obergeschoss befinden sich Unterrichtsräume. Das Gebäude wird in Anlehnung an den Passivhausstandard errichtet. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Parkettarbeiten.
CPV-Codes
Lose (1)
Die Sophie Scholl Gesamtschule Wennigsen soll um eine Mensa/Aula mit Versammlungsstätte sowie zusätzlichen Unterrichtsräumen erweitert werden. Es handelt sich um ein Neubauprojekt. Das entstehende Gebäude positioniert sich im östlichen Teil des Grundstücks zwischen der Sporthalle und der Argestorfer Straße. Der Neubau setzt sich aus zwei Geschossen mit einem Zwischengeschoss für die Technik zusammen. Im Erdgeschoss befindet sich der große Mensa- bzw. Veranstaltungsraum, der Küchenbereich mit Ausgabe und Lehrküche sowie die Sanitärräume. Im Obergeschoss befinden sich Unterrichtsräume. Das Gebäude wird in Anlehnung an den Passivhausstandard errichtet. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Parkettarbeiten.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für für Wirtschaft, Verkehr und Bauen — Lüneburg
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg zulässig. Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Kammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten.