Umbau Bf. Zossen einschließlich BÜ-Ersatzmaßnahme B246n inkl. Straßenüberführung und Kreisverkehr
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Komplexer gesamthafter Umbau Bahnhof Zossen einschließlich Neubau einer Straßenüberführung und Personenverkehrsanlagen; Strecke 6135: Tiefbau, Oberbau, 17 Weichen, Gleise ca. 4 km, FMI-Bereich ca. 400m, Ingenieurbauwerke, BÜ-Beseitigungen in km 32,53 und in km 33,3; Bahntechnische Ausrüstungen, Abriss von 3 Gebäuden, Rückbau und Neubau Personenunterführung, Umverlegung Wassergraben
CPV-Codes
Lose (1)
Komplexer gesamthafter Umbau Bahnhof Zossen einschließlich Neubau einer Straßenüberführung und Personenverkehrsanlagen; Strecke 6135: Tiefbau, Oberbau, 17 Weichen, Gleise ca. 4 km, FMI-Bereich ca. 400m, Ingenieurbauwerke, BÜ-Beseitigungen in km 32,53 und in km 33,3; Bahntechnische Ausrüstungen, Abriss von 3 Gebäuden, Rückbau und Neubau Personenunterführung, Umverlegung Wassergraben
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.