VergebenVertragsänderung · 39BauauftragAMP / GPATED 115/2026

Umbau Bf. Zossen einschließlich BÜ-Ersatzmaßnahme B246n inkl. Straßenüberführung und Kreisverkehr

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

26.11.2022

Sitz des Auftraggebers

Frankfurt Main (60327) — DE712

Ausführungsort

Zossen (15806) — DE40H

Beschreibung

Komplexer gesamthafter Umbau Bahnhof Zossen einschließlich Neubau einer Straßenüberführung und Personenverkehrsanlagen; Strecke 6135: Tiefbau, Oberbau, 17 Weichen, Gleise ca. 4 km, FMI-Bereich ca. 400m, Ingenieurbauwerke, BÜ-Beseitigungen in km 32,53 und in km 33,3; Bahntechnische Ausrüstungen, Abriss von 3 Gebäuden, Rückbau und Neubau Personenunterführung, Umverlegung Wassergraben

CPV-Codes

45234100

Lose (1)

LOT-0001Umbau Bf. Zossen einschließlich BÜ-Ersatzmaßnahme B246n inkl. Straßenüberführung und Kreisverkehr

Komplexer gesamthafter Umbau Bahnhof Zossen einschließlich Neubau einer Straßenüberführung und Personenverkehrsanlagen; Strecke 6135: Tiefbau, Oberbau, 17 Weichen, Gleise ca. 4 km, FMI-Bereich ca. 400m, Ingenieurbauwerke, BÜ-Beseitigungen in km 32,53 und in km 33,3; Bahntechnische Ausrüstungen, Abriss von 3 Gebäuden, Rückbau und Neubau Personenunterführung, Umverlegung Wassergraben

452341002022-12-192026-12-31

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

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