Neubau ESTW-A Rüdesheim; Kabeltiefbau
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Im Rahmen des Bauvorhabens Neubau ESTW Rüdesheim werden auf der Strecke 3507 Kabeltiefbauarbeiten für folgende Gewerke erforderlich: - Nutzung der vorhandenen Kabeltrassen und Erweiterung der Trassen mittels Gleisquerungen sowie Kabelkanälen, - Einbau von Fundamenten für Signale und Kabelverteilerschränke, - Ggf. Einbau von Einfassungsrahmen für Signalstandplätze bzw. Arbeitspodesten - Einbau von Sockeln für Kabelverteiler, - Einbau von Betonpfosten für Tafeln, - Rückbau von Signalfundamenten und baulichen Anlagen an den Signalen wie z.B. Einfassungsrahmen, - Nutzung vorhandener und geplanter Kabelwege für die Verlegung von Stichkabeln zwischen den vorhandenen LWL-Muffen und dem ESTW-Gebäude. Im Stellbereich Rüdesheim sind neue Kabelkanäle und Gleisquerungen gemäß Kabeltrassenplan zu errichten und an den Bestand anzuschließen.
CPV-Codes
Lose (1)
Im Rahmen des Bauvorhabens Neubau ESTW Rüdesheim werden auf der Strecke 3507 Kabeltiefbauarbeiten für folgende Gewerke erforderlich: - Nutzung der vorhandenen Kabeltrassen und Erweiterung der Trassen mittels Gleisquerungen sowie Kabelkanälen, - Einbau von Fundamenten für Signale und Kabelverteilerschränke, - Ggf. Einbau von Einfassungsrahmen für Signalstandplätze bzw. Arbeitspodesten - Einbau von Sockeln für Kabelverteiler, - Einbau von Betonpfosten für Tafeln, - Rückbau von Signalfundamenten und baulichen Anlagen an den Signalen wie z.B. Einfassungsrahmen, - Nutzung vorhandener und geplanter Kabelwege für die Verlegung von Stichkabeln zwischen den vorhandenen LWL-Muffen und dem ESTW-Gebäude. Im Stellbereich Rüdesheim sind neue Kabelkanäle und Gleisquerungen gemäß Kabeltrassenplan zu errichten und an den Bestand anzuschließen.
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.