Leistungen der technischen Ausrüstung für die energetische Sanierung und barrierefreie Erschließung der Schmöckwitzer Insel-Schule
Veröffentlichung (ABl.)
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Ausgewählte Bewerber
Beschreibung
Das Hauptgebäude der Alt-Schmöckwitzer Inselschule befindet sich insgesamt in einem sanierungsbedürftigen Zustand und erfüllt in vielen Bereichen nicht mehr die Anforderungen an ein modernes Schulgebäude. Das geplante Bauvorhaben umfasst die Sanierung des Bestandsgebäudes sowie die Errichtung eines Anbaus zur funktionalen Erweiterung der vorhandenen Nutzung. Im Zuge der Maßnahme wird die barrierefreie Erschließung durch den Einbau einer Aufzugsanlage hergestellt und die innere Erschließung entsprechend angepasst. Darüber hinaus werden barrierefreie Sanitäranlagen ergänzt sowie zusätzliche Funktionsräume, unter anderem Personal-Sanitärräume und ein Serverraum, geschaffen. Der Innenausbau umfasst die Anpassung und Erneuerung der bestehenden Räume sowie den vollständigen Ausbau der neu entstehenden Flächen im Anbau. Es ist beabsichtigt, für die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung die Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 8 in den Anlagengruppen 1-8 sowie besondere Leistungen zu vergeben.
CPV-Codes
Lose (1)
Der Auftrag beinhaltet Planungsleistungen der technischen Ausrüstung entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LPH) 2 bis 3 und 5 bis 8 in den Anlagengruppen 1 bis 8 gemäß § 53 ff HOAI ganz oder teilweise sowie besondere Leistungen zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Auf dem Schulstandort der Schmöckwitzer Insel-Schule befinden sich zwei Schulgebäude (Altbau BJ 1902 und Schulgebäude BJ 1952) sowie eine Typensporthalle. Der Schulstandort soll langfristig gesichert und perspektivisch zu einer 2,5-zügigen Grundschule entwickelt werden. Das Gebäude aus den 1950er Jahren ist ein Mauerwerksbau und befindet sich in einem baulich und energetisch stark sanierungsbedürftigen Zustand. Derzeit ist das Gebäude nicht barrierefrei erschlossen. Die Erschließung erfolgt ausschließlich über außenliegende Treppenanlagen. Zur Herstellung der Barrierefreiheit ist der Einbau einer Aufzugsanlage vorgesehen. Die Planungsleistung umfasst die Sanierung und barrierefreie Erschließung des Schulgebäudes (BJ 1952). Des Weiteren ist die Errichtung eines Anbaus zur funktionalen Erweiterung der vorhandenen Nutzungen vorgesehen. Die Sanierungsmaßnahme inkl. Anbau umfasst insbesondere: - Energetische Sanierung der Gebäudehülle - Erneuerung der Fenster - Herstellung der barrierefreien Erschließung (Aufzugsanlage) - Anpassung der inneren Erschließung - Ergänzung barrierefreier Sanitäranlagen - Ergänzende Funktionsräume (u. a. Personal-Sanitärräume, Serverraum) - Erneuerung der Küche (reine Aufwärmküche) - Innenausbau Bei allen Anlagengengruppen handelt es sich um einen Neueinbau der Leitungen / Stränge etc. Lediglich die Lüftungsanlage soll erhalten werden und ist umzubauen bzw. sind Teile zu erneuern. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt teilweise im laufenden Betrieb. Das geprüfte Bedarfsprogramm liegt vor. Es enthält u.a. ein Baugrund- und ein Schadstoffgutachten, Grundrisspläne und Lageplan. Für die Baumaßnahme sind Gesamtkosten nach DIN 276 in Höhe von rund 5,5 Mio. € brutto vorgesehen. Für die anrechenbaren Kosten werden folgende Kostengruppen herangezogen: KG 400: 1.412.429 € (brutto) Parallel werden weitere Fachplaner beauftragt (Objektplanung Gebäude und Freianlagen, SiGeKo), mit denen Abstimmungen vorzunehmen sind. Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 411.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einschließlich AVB (abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/anweisung-bau-abau/). Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin — Berlin
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).