OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPAnotice.framework_types.fa-wo-rcTED 115/2026

Application Management WMCS

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Berlin (14055) — DE300

Ausgewählte Bewerber

3 – 5

Beschreibung

Rahmenvereinbarung zum Application Management und Application Development des WCMS First Spirit SaaS sowie Bereitstellung und Betrieb einer Infrastruktur für Headless CMS

CPV-Codes

72200000722600007226700072212783

Lose (1)

LOT-0000Application Management WMCS

Der Auftraggeber beabsichtigt Leistungen im Rahmen des Application Managements des Web Content Management Systems First Spirit SaaS zu vergeben sowie die Bereitstellung und den Betrieb der damit verbundenen Headless CMS Technologie auf Grundlage bestehender (und beigestellter) Lizenzverträge des Softwareherstellers Crownpeak.

722000007226000072267000722127832027-01-012029-12-31

Zuschlagskriterien

Lösungskonzepte; fachliche Leistungsfähigkeit

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Landes Berlin — Berlin

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers