19FEI39315 Planungsleistungen HOAI Lph 3/4 und optional Lph 6/7, Bauvorhaben ZIRS Umbau Rostock Seehafen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Der Bahnhof Rostock Seehafen wurde in den 60er Jahren erbaut, dem entsprechend sind die vorhandenen Anlagen instandhaltungsintensiv und erneuerungsbedürftig. Es ist vorgesehen den heutigen Spurplan zu optimieren und rationeller zu gestalten. Die verbleibenden Anlagen werden erneuert bzw. modernisiert und in diesem Zusammenhang an die zu erwartenden Anforderungen angepasst. Ausgewählte Bahnhofsgleise werden für eine Radsatzlast von 25 t ertüchtigt und für Züge mit einer Gesamtzuglänge von 740 m optimiert. Die bestehende Stellwerkstechnik (Alttechnik) wird entgegen der BAST durch ESTW Stellwerkstechnik ersetzt. Mit dem Neuaufsatz der Leit- und Sicherungstechnik werden zusätzliche Fahrstraßen bis in die Terminals errichtet. Die Inbetriebnahme ist in 3 Baustufen vorgesehen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planungsleistung nach HOAI der Baustufe 1/Bauphase 1.1 Leistungsphase 3 und 4 sowie optional die Leistungsphase 6 und 7.
CPV-Codes
Lose (1)
Der Bahnhof Rostock Seehafen wurde in den 60er Jahren erbaut, dem entsprechend sind die vorhandenen Anlagen instandhaltungsintensiv und erneuerungsbedürftig. Es ist vorgesehen den heutigen Spurplan zu optimieren und rationeller zu gestalten. Die verbleibenden Anlagen werden erneuert bzw. modernisiert und in diesem Zusammenhang an die zu erwartenden Anforderungen angepasst. Ausgewählte Bahnhofsgleise werden für eine Radsatzlast von 25 t ertüchtigt und für Züge mit einer Gesamtzuglänge von 740 m optimiert. Die bestehende Stellwerkstechnik (Alttechnik) wird entgegen der BAST durch ESTW Stellwerkstechnik ersetzt. Mit dem Neuaufsatz der Leit- und Sicherungstechnik werden zusätzliche Fahrstraßen bis in die Terminals errichtet. Die Inbetriebnahme ist in 3 Baustufen vorgesehen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planungsleistung nach HOAI der Baustufe 1/Bauphase 1.1 Leistungsphase 3 und 4 sowie optional die Leistungsphase 6 und 7.
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.