OffenAusschreibung · 16BauauftragTED 115/2026

Neubau Ausbildungs- und Brandschutzzentrum in Newel

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Einreichungsfrist

17.07.2026 09:45

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Trier (54295) — DEB21

Beschreibung

I. Allgemeine Beschreibung: Die Verbandsgemeinde Trier-Land plant den Bau eines zentralen Brandschutz- und Ausbildungszentrums in Newel, um die überregionalen Funktionen der Verbandsgemeindefeuerwehr zu bündeln, Synergien zu nutzen und die Einsatzbereitschaft zu steigern. Das Gebäude soll zukünftig nicht nur Platz für die sichere Unterbringung von Fahrzeugen, sondern auch für die Lagerung und Organisation einer Vielzahl von Ausrüstungen bieten. Zusätzlich zu den genannten Einrichtungen werden Schulungs- und Besprechungsräume bereitgestellt, nicht nur für regelmäßige Schulungen und Informationen über neue Techniken, Vorschriften und Einsatzstrategien, sondern auch für die zentrale Aus- und Weiterbildung des Feuerwehrkollegiums in der gesamten Verbandsgemeinde Trier-Land. Der Schulungsbereich wird durch einen Übungshof und eine Übungswand, die speziell für praxisnahe Schulungen und Trainings konzipiert sind komplettiert. Die Werkstattbereiche der Feuerwehr werden durch zusätzliche Büro- und Werkstattbereiche der Verbandsgemeinde (Bauhof, Zweckverband Forst) ergänzt, um eine breitere Palette von Prüf-, Wartungs- und Reparaturarbeiten abzudecken. Das Erdgeschoss sowie das Obergeschoss des zweigeschossigen Gebäudekörpers sind als massive Stahlbetonkonstruktion mit einem hohen Grad der Vorfertigung geplant. Die Außenwände bestehen aus Stahlbetonhohlwänden, werden wärmegedämmt und erhalten eine Vorhangfassade aus Aluminium mit freier Profilgeometrie. Die Fahrzeughalle soll als konventioneller Stahlbetonskelettbau ausgeführt werden. Die Trennwand zwischen Fahrzeughalle und angegliedertem Nebenraumprogramm ist als Stahlbetonthermowand vorgesehen. Im Inneren sollen die Stahlbetonhohlwände überwiegend sichtbar verbleiben. Die Dachkonstruktion in Form eines Gründaches mit PV Anlage liegt auf Stahlbetonbindern auf und besteht aus einer Trapezblechtragschale als Warmdachaufbau, welche unterseitig mit Akustikperforierung ausgeführt wird. II. Massenangaben: Gerüstarbeiten BAZ: - Ca. 2.900 m² Arbeits- und Standgerüst - ca. 600 m Gerüstverbreiterungen - ca. 280 m Dachfang - ca. 55m Treppenturm Gerüstarbeiten Aussenlager - Ca. 670 m² Arbeits- und Standgerüst - ca. 130 m Gerüstverbreiterungen - ca. 90 m Dachfang - ca. 15m Treppenturm

CPV-Codes

45262100

Lose (1)

LOT-0001LB 001.1 GERÜSTARBEITEN

Gerüstarbeiten BAZ: - Ca. 2.900 m² Arbeits- und Standgerüst - ca. 600 m Gerüstverbreiterungen - ca. 280 m Dachfang - ca. 55m Treppenturm Gerüstarbeiten Aussenlager - Ca. 670 m² Arbeits- und Standgerüst - ca. 130 m Gerüstverbreiterungen - ca. 90 m Dachfang - ca. 15m Treppenturm

45262100

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau — Mainz

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers