Bauüberwachung EÜ Elstertalbrücke km 108,840 Strecke LH (6362)
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Beschreibung
Bauüberwachung EÜ Elstertalbrücke km 108,840 auf der Strecke LH (6362) mit den Fachgebieten Bauüberwachung Bahn Oberbau/ konstruktiver Ing.-Bau, Bauüberwachung Bahn Leit- u. Sicherungstechnik, Bauüberwachung Bahn Elektrotechnik bzw. Oberleitungsanlagen sowie sonstigen Überwachungsleistungen
CPV-Codes
Lose (1)
Bauüberwachung EÜ Elstertalbrücke km 108,840 auf der Strecke LH (6362) mit den Fachgebieten Bauüberwachung Bahn Oberbau/ konstruktiver Ing.-Bau, Bauüberwachung Bahn Leit- u. Sicherungstechnik, Bauüberwachung Bahn Elektrotechnik bzw. Oberleitungsanlagen sowie sonstigen Überwachungsleistungen
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.