Weihnachtsmarkt 2026-Dienstleistung von Sicherheitsdiensten
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausgewählte Bewerber
Beschreibung
Der Auftrag umfasst die sicherheitstechnische Betreuung und Überwachung des Bochumer Weihnachtsmarktes 2026, der vom 19. November bis zum 23. Dezember 2026 in der Bochumer Innenstadt stattfindet (am Totensonntag, 22.11.2026, bleibt der Weihnachtsmarkt geschlossen). Die Veranstaltungsfläche erstreckt sich über rund 30.500 m2 und umfasst etwa 200 Stände sowie bekannten Attraktionen, unter anderem den "Fliegenden Weihnachtsmann". Es handelt sich um eine traditionsreiche, familienorientierte Veranstaltung mit sehr hohem Besucheraufkommen, insbesondere in den Abendstunden an Wochenenden. Der Weihnachtsmarkt wird von Bochum Marketing GmbH (BoMa) organisiert und zählt zu den größten vorweihnachtlichen Veranstaltungen in Nordrhein-Westfalen. Aufgrund der hohen Besucherzahlen (während Spitzenzeiten bis zu 50.000 Personen gleichzeitig), der Innenstadtlage und der bundesweit erhöhten Sicherheitsanforderungen wird der Weihnachtsmarkt vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen als "Veranstaltung mit erhöhtem Gefährdungspotenzial" eingestuft. Das Sicherheitskonzept orientiert sich am "Sicherheit von Großveranstaltungen im Freien Orientierungsrahmen für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung" des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW aus dem Jahre 2012.
CPV-Codes
Lose (1)
Aufgaben und Auftreten des Sicherheitsdienstes . 4.1 Vorbereitung und Planung - Durchführung von Begehungen im Vorfeld zur Einsatzplanung und Erlangung der Flächenkenntnis. - Abstimmung der sicherheitsrelevanten Maßnahmen und Überwachungsbereiche mit den jeweils zuständigen Behörden. . 4.2 Operative Tätigkeiten während der Veranstaltung - Begleitung des gesamten Veranstaltungsgeschehens in sicherheitstechnischer Hinsicht im Auftrag der Veranstalterin Bochum Marketing GmbH. - Durchführung aller sicherheitsrelevanten Überwachungsmaßnahmen gemäß den Vereinbarungen und dem abgestimmten Sicherheitskonzept. - Überwachung der straßenverkehrsrechtlich angeordneten Sperren sowie weiterer behördlich festgelegter Absicherungen und Maßnahmen. - Aktives Eingreifen bei Gefahrenlagen, die durch Besuchende oder deren Verhalten entstehen. . 4.3 Krisen- und Notfallmanagement - Mitwirkung bei der Bewältigung verschiedener Krisenlagen, insbesondere: o Räumung bei Brand; o Reaktion auf Bombendrohungen; o Handlung bei drohendem Unwetter ab Warnstufe 3; o Maßnahmen bei drohender Überfüllung; o Vorgehen beim Fund verdächtiger Gegenstände. - Einbindung des Einsatzleiters in das Koordinierungsgremium für operative Entscheidungen und Maßnahmen bei Krisenfällen (sofern nicht Polizei oder Feuerwehr die Einsatzleitung übernehmen). - Unterstützung bei medizinischen oder sicherheitsrelevanten Notfällen: o Erstversorgung durch Sicherheitskräfte; o Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Rettungsdienst; o Übergabe der weiteren Versorgung an Rettungskräfte; o Kooperation mit der Polizei als Einsatzleitung. . 4.4 Allgemeine Ordnungs- und Informationsaufgaben - Absicherung und Kontrolle sämtlicher Veranstaltungsbereiche. - Aktive Besucherlenkung und Durchführung von Räumungen im Gefahrfall. - Gewährleistung freier Flucht- und Rettungswege. - Beobachtung des Besucherverhaltens und der Befüllungsdichte. - Information und Hilfestellung für Besuchende, insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen. - Meldung sicherheitsrelevanter Vorkommnisse an das Koordinierungsgremium, sofern keine Sofortbehebung möglich ist. Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs erfolgen ausschließlich durch die Polizei bzw. der lokalen Ordnungsbehörde). - Besetzung der Einfahrpunkte sowie Bewachung und Bedienung der Mifram-Sperren . - Kontrolle der Einfahrten an Verkehrs- und Zufahrtssperren (u. a. für Linienbusse und Berechtigte nach Rücksprache mit der Veranstaltungsleitung). - Kontrolle der Vollzähligkeit der Standbetreiber an den im Sicherheitskonzept definierten Sammelpunkten (z. B. Husemannplatz, Rathausvorplatz, Dr.-Ruer-Platz, Mittelaltermarkt an der Pauluskirche) . 4.5 Kommunikations- und Koordinationspunkt Eine Leitstelle, die primär als zentrale Kommunikations- und Koordinierungsstelle für die Einsatzleitung dient und die Anlaufstelle für folgende Personengruppen ist: - Mitarbeitende des Sicherheitsdienstleisters, - Vertreter der Bochum Marketing GmbH (Veranstalterin), - und Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Ordnungsamt; ist durch den Auftragnehmer zu liefern, auszustatten und während der gesamten Einsatzzeit, also den Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes, betriebsbereit vorzuhalten, so dass eine ordnungsgemäße Einsatzkoordination jederzeit gewährleistet ist. . Hierzu gehören insbesondere: - Arbeitsplätze für Einsatzleitung und Kommunikation, - ausreichende Mittel zur Gewährleistung der Kommunikation nach Maßgabe des Auftragnehmers - einsatzrelevante Ausrüstung und Hilfsmittel (z. B. Lage und Geländepläne, Einsatz und Dienstpläne, Dienstbücher). . Details entnehmen Sie bitte der beigefügten B3. Leistungsbeschreibung. . Personelle Anforderungen: . Normaltarif . 3 894 Std. - Stundensatz Sicherheitskraft Qualifikationsstufe 1 "Unterrichtung nach § 34a GewO (40 Unterrichtsstunden)" gemäß Leistungsbeschreibung . 2 262 Std. - Stundensatz Sicherheitskraft Qualifikationsstufe 2 "Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (IHK-Prüfung)" gemäß Leistungsbeschreibung . 330 Std. - Stundensatz Einsatzleiter Qualifikationsstufe 5 "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" gemäß Leistungsbeschreibung . Nachttarif . 1 960 Std. - Stundensatz Sicherheitskraft Qualifikationsstufe 1 "Unterrichtung nach § 34a GewO (40 Unterrichtsstunden)" gemäß Leistungsbeschreibung . Sonn- und Feiertagstarif . 540 Std. - Stundensatz Sicherheitskraft Qualifikationsstufe 1 "Unterrichtung nach § 34a GewO (40 Unterrichtsstunden)" gemäß Leistungsbeschreibung . 540 Std. - Stundensatz Sicherheitskraft Qualifikationsstufe 2 "Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (IHK-Prüfung)" gemäß Leistungsbeschreibung . 44 Std. - Stundensatz Einsatzleiter Qualifikationsstufe 5 "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" gemäß Leistungsbeschreibung .
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen — Münster
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.