Technische Ausrüstung Neue Mitte Schenefeld Steinburg
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Beschreibung
Beschaffung Fachplanerleistungen Technische Ausrüstung für Neue Mitte in der Gemeinde Schenefeld, Kreis Steinburg.
CPV-Codes
Lose (1)
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen sind die Planung und die Begleitung der Umsetzung (Planungsleistungen Technische Ausrüstung). Zu erbringen sind Planungsleistungen der Leistungsbilder Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 - 56 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 sowie ggf. besondere Leistungen. Zu erbringen sind die Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 55 HOAI. Nach Zuschlag werden die Leistungen der Leistungsstufe 1 (Leistungsphase 1 bis 3) beauftragt. Aus förderrechtlichen Gründen erfolgt die Beauftragung in einem Stufenvertrag. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen besteht nicht. Bei einer etwaigen schriftlichen Folgebeauftragung gelten die Bedingungen dieses Vertrages über die 1. Stufe. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 ist auf Grundlage der Kostenberechnung und der zur Verfügung stehenden Mittel ein politischer Beschluss über das weitere Vorgehen erforderlich. Auf Grundlage der Entwurfsplanung wird der Förderantrag beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) durch den treuhändischen Sanierungsträger, die BIG Städtebau GmbH, gestellt.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus — Kiel
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.