VergebenVergabebekanntmachung · 29LieferauftragAMP / GPATED 115/2026

Studio-Obermaschinerie und Beleuchtungstechnik

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

16.06.2026

Geschätzter Auftragswert

460.842 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

1 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Berlin (12489) — DE300

Beschreibung

Studio-Obermaschinerie und Beleuchtungstechnik

CPV-Codes

3221100032342420

Lose (1)

LOT-0001Studio-Obermaschinerie und Beleuchtungstechnik

Die Aufgabe dieses Gewerks ist die Einrichtung einer Obermaschinerie und des Lichtsteuerungs-Netzwerks für die Filmstudios. Die Fimstudios wurden durch den GU bereits mit einem Pre-Grid auf Basis von Würth Varifix/Variotec 41-Schienen in kreuzweiser Anordnung ausgestattet (siehe Planunterlagen). Die Montage der gesamten Lichttechnik erfolgt an diese Grundkonstruktion. Die Konstruktion trägt neben der Lichttechnik ausschließlich die Verkabelung. Diese wurde in weiten Teilen ebenfalls vorlaufend erbracht. Dabei wurden Trassen auf der Traglage verlegt und Anschlusspunkte an den Trassen geschaffen. Weitere Anschlusspunkte sind in Form von 19“-basierten Anschlusskästen an den Wänden der Studios angebracht. Die Arbeits- und Grundbeleuchtung des Studios erfolgt über vom Gewerk ELT vormontierte Langfeldleuchten. Ziel der Ausstattung ist eine einfache Handhabung im täglichen Betrieb ohne Einsatz von Leitern, Gerüsten etc. Hierzu werden selbstkletternde Leuchtenhängersysteme eingesetzt, die zur Bestückung und für die jährliche Prüfung auf Arbeitshöhe heruntergefahren werden können. Modifizierte Einheiten mit langer Laststange kommen in den Außenbereichen zum Einsatz, um damit leichte Kulissenteile oder Backdrop-Stoffe verfahren zu können. Pro Studio ist die Steueranlage entsprechend einzurichten und zu programmieren. Umlaufend wird eine Horizont-Vorhang-Anlage vorgesehen. Diese ist mit Parkpositionen und motorischen Weichen ausgerüstet, um eine Umpositionierung und Umbestückung von unten zu ermöglichen. Die Steuerverkabelung für DMX erfolgt über die bauseitige CAT7 Infrastruktur und entsprechende DMX-Nodes und DMX-Splitter, die im ZGR untergebracht werden. Hier wird auch ein Mehrkanal-Dimmerblock für im Bestand vorhandene Heißlichtleuchten eingesetzt. Alle Anlagen und eingesetzten Komponenten sind fachgerecht auszuwählen und zu installieren. Dies betrifft die Auswahl und Ausführung von Anschlusskabeln, Sicherungssysteme und Sicherungsseile, Kennzeichnungen und die entsprechende Dokumentation. Im Gewerk VE-3 sind insbesondere folgende Normen und Vorschriften zu berücksichtigen: • DGUV Vorschrift 17/18 • DGUV Regel 115-002 • DIN EN 60598-1 • DIN EN 60598-2-17 • EN 17206

322110002026-09-012026-11-30

Zuschlagskriterien

Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium

Auftragnehmer

RES-0001
RES-0001
RES-0001

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Landes Berlin — Berlin

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

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