WKSP_SPGK_Erneuerung des Hochleistungskorridor Riedbahn, Strecke 4010, Mannheim bis Zeppelinheim, Los 1 Nord und Los 2 Süd
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Oberbaumaßnahmen infolge von Erneuerung/ Teilerneuerung / Rückbau von Weichen und Gleisen; Erneuerung von 9 Schallschutzwänden; Neubau von 24 Schallschutzwänden; IH-Maßnahmen an 9 EÜ; Erneuerung von 4 Durchlässen; Fahrdrahttausch von 140 Km (IH); Erneuerung von Querfeldern/ Oberleitungsmasten; Erneuerungen an 20 Verkehrsstationen inkl. Ausrüstungsgewerke Elektrotechnik und Telekommunikation
CPV-Codes
Lose (1)
Los 2 Süd: Oberbaumaßnahmen infolge von Erneuerung/ Teilerneuerung / Rückbau von Weichen und Gleisen; Erneuerung von Schallschutzwänden; Neubau von Schallschutzwänden; IH-Maßnahmen an EÜ's ; Erneuerung von Durchlässen; Fahrdrahttausch (IH); Erneuerung von Querfeldern/ Oberleitungsmasten; Erneuerungen Verkehrsstationen inkl. Ausrüstungsgewerke Elektrotechnik und Telekommunikation
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.