VergebenVertragsänderung · 39BauauftragAMP / GPATED 115/2026

WKSP_SPGK_Erneuerung des Hochleistungskorridor Riedbahn, Strecke 4010, Mannheim bis Zeppelinheim, Los 1 Nord und Los 2 Süd

Veröffentlichung (ABl.)

17.06.2026

Vergabedatum

04.08.2023

Sitz des Auftraggebers

Frankfurt Main (60327) — DE712

Ausführungsort

Riedstadt (64560) — DE717

Beschreibung

Oberbaumaßnahmen infolge von Erneuerung/ Teilerneuerung / Rückbau von Weichen und Gleisen; Erneuerung von 9 Schallschutzwänden; Neubau von 24 Schallschutzwänden; IH-Maßnahmen an 9 EÜ; Erneuerung von 4 Durchlässen; Fahrdrahttausch von 140 Km (IH); Erneuerung von Querfeldern/ Oberleitungsmasten; Erneuerungen an 20 Verkehrsstationen inkl. Ausrüstungsgewerke Elektrotechnik und Telekommunikation

CPV-Codes

45234100

Lose (1)

LOT-0001Los 2 Süd: Erneuerung des Hochleistungskorridor Riedbahn, Strecke 4010, Biblis - Mannheim

Los 2 Süd: Oberbaumaßnahmen infolge von Erneuerung/ Teilerneuerung / Rückbau von Weichen und Gleisen; Erneuerung von Schallschutzwänden; Neubau von Schallschutzwänden; IH-Maßnahmen an EÜ's ; Erneuerung von Durchlässen; Fahrdrahttausch (IH); Erneuerung von Querfeldern/ Oberleitungsmasten; Erneuerungen Verkehrsstationen inkl. Ausrüstungsgewerke Elektrotechnik und Telekommunikation

452341002023-09-012025-07-31

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

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