Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; FLEX München (Linien 2010, 2020)
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
FLEX: Bediengebiet Tag (Linie 2010) – Gemeinden Aying, Sauerlach und Teile der Gemeinde Brunnthal; FLEX: Bediengebiet Nacht (Linie 2020) – Gemeinden Unterhaching, Taufkirchen und Oberhaching
CPV-Codes
Lose (1)
FLEX: Bediengebiet Tag (Linie 2010) – Gemeinden Aying, Sauerlach und Teile der Gemeinde Brunnthal; FLEX: Bediengebiet Nacht (Linie 2020) – Gemeinden Unterhaching, Taufkirchen und Oberhaching — ca. 442.000 Nwkm/a Tagverkehr (Linie 2010), 248.000 Nwkm/a Nachtverkehr (Linie 2020) — 7 Gebrauchtfahrzeuge Pkw - Diesel Van/Kleinbus (9m) Geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 2.100.000 bis 2.340.000 EUR
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern — München
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtige Angebote gem. § 134 GWB und § 62 VgV. Der Vertrag begründet während der Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 8a Abs. 8 PBefG. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotential dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.